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Junge Liberale fordern Unwirksamkeitshinweis im Beipackzeittel homöopathischer Arzneimittel

Geht es nach den Jungen Liberalen aus NRW muss auf die Packungen Homöopathischer Arzneimittel ein Unwirksamkeitshinweis – und abgeben soll sie auch kein approbierter Heilberufler. |  Bild: Schelbert / PTAheute

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen, eine Nachwuchsorganisation der FDP, nehmen den am Donnerstag stattfindenden Tag der Patientensicherheit zum Anlass, auf ihren Beschluss „Approbation für Heilberufe, nicht für Quacksalber“ hinzuweisen. Darin fordern sie unter anderem, dass approbierte Heilberufler keine Behandlungen anbieten dürfen, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist, und dass die staatliche Zulassung für Heilpraktiker abgeschafft wird.

„Approbation für Heilberufe, nicht für Quacksalber“

Anlässlich des Tages der Patientensicherheit am kommenden Donnerstag will der Landesverband der Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen diesen Beschluss nun breiter in die Öffentlichkeit tragen. Wörtlich heißt es darin: „In der Abwägung zwischen freier Berufsausübung und Schutz von Patienten und deren Gesundheit überwiegt die Notwendigkeit, nur Personen in einem Heilberuf praktizieren zu lassen, die auch zur Heilung von Patienten beitragen. Umso erschrockener nehmen wir den zunehmenden Trend von ‚alternativ-medizinischen Behandlungen‘ (z. B. homöopathische oder anthroposophische Verfahren) unter dem staatlichen ‚Qualitätsversprechen‘ der Approbation zur Kenntnis.“ Aufgrund der starken Informationsasymmetrie könnten Patienten nicht zwischen wirksamer und unwirksamer Behandlung unterscheiden und seien deshalb auf die staatliche Qualitätskontrolle angewiesen.

Heilpraktikerberuf soll abgeschafft werden

Vor diesem Hintergrund erheben die Jungen Liberalen verschiedene Forderungen. So solle die Approbation für einen Heilberuf daran gekoppelt werden, dass der Inhaber „keine wissenschaftlich nicht validierten, unwirksamen oder in ihrer Wirksamkeit nicht nachgewiesenen Behandlungen durchführt oder anbietet“. Das gelte insbesondere, wenn dies nur einen Teil seines Behandlungsspektrums umfasse, da die Vermischung von fundierten medizinischen Behandlungen und unwirksamen Alternativmethoden zu einer großen Patientenverunsicherung führe. Generell sollen nach den Vorstellungen der Jungen Liberalen „Leistungen, für die es keinen evidenten, nach wissenschaftlichen Kriterien belegten Wirkungsnachweis gibt“, von approbierten Heilberuflern nicht angeboten oder durchgeführt werden. „Darüber hinaus müssen diese Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen werden“, heißt es weiter. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen Tim Schütz erläutert dazu: „Wenn ich sehe, welche durchaus sinnvollen Maßnahmen zum Teil nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist es schon fast zynisch, wenn die Allgemeinheit Behandlungen finanziert, die nicht wirksam sind.“ Zudem soll die staatliche Zulassung für den Beruf des Heilpraktikers als Heilberuf abgeschafft und die Umsatzsteuerbefreiung für Heilpraktiker aufgehoben werden.

Hinweis auf Unwirksamkeit auf der Packung oder im Beipackzettel

Für PTA und Apotheker von Bedeutung dürfte insbesondere der letzte Punkt des Beschlusses sein. Darin gefordert wird eine „Informationspflicht über die Unwirksamkeit nicht evident wirksamer Behandlungen für jeden, der diese anbietet oder verkauft“. Auf Nachfrage, wie das konkret bei homöopathischen Arzneimitteln aussehen könnte, erklärt Tim Schütz, dass auf dem Beipackzettel oder der Verpackung auf eine fehlende Wirksamkeit hingewiesen werden müsse. Als Begründung erläutert Schütz: „Nur mit maximaler Transparenz kann der Mythos einer sinnvollen Alternative zur modernen Medizin entzaubert werden.“ Ganz verbieten wollen allerdings die Jungen Liberalen alternative Heilverfahren nicht. „Jeder Mensch soll auch weiterhin die Möglichkeit haben, homöopathische Mittel oder anthroposophische Verfahren in Anspruch zu nehmen. Jedoch muss von staatlicher Seite deutlich gemacht werden, dass wissenschaftlich eindeutig klar ist, dass keine positive Wirkung vorliegt“, so Schütz.