Jede Apotheke in Deutschland muss ein Labor vorhalten und Rezepturen herstellen können. Aber wie sieht es aus, wenn ein Apotheker mehrere (Filial-)Apotheken betreibt? Darf er Rezepturen dann in einer von diesen bündeln? Mit dieser Frage hat sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beschäftigt, nachdem die Landesapothekerkammer Niedersachsen einem Apotheker genau das verbot und dieser vor Gericht zog.