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Neue Festbeträge ab 1. September: Schnell noch das Lager prüfen!

Bild: stokkete / Adobe Stock

Zum 1. September 2017 hat der GKV-Spitzenverband neue Festbeträge beschlossen. Betroffen sind sechs Festbetragsgruppen der Stufe 1 und eine Gruppe der Stufe 3:

  • Aripiprazol (Stufe 1)
  • Duloxetin (Stufe 1)
  • Efavirenz (Stufe 1)
  • Lamivudin + Zidovudin (Stufe 1)
  • Methotrexat (Stufe 1)
  • Ziprasidon (Stufe 1)
  • Monoaminoxidase-B-Hemmer (Stufe 3)

Zudem erfolgt eine Anpassung bestehender Festbeträge bei den folgenden Wirkstoffen und Arzneimittelgruppen:

  • Promethazin (Stufe 1)
  • Neuroleptika (Stufe 3)
  • Folsäure (Stufe 1)

Was ist ein Festbetrag? 

Der Festbetrag ist ein festgelegter Höchstbetrag, der von den gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel übernommen wird. Man unterscheidet drei verschiedene Festbetragsstufen:

  • Stufe 1: Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen
  • Stufe 2: Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen
  • Stufe 3: Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen

Drohende Lagerwertverluste

Machen die betroffenen Hersteller bei der Festbetragsabsenkung mit, ändert sich für diese Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) und der Apotheken-Verkaufspreis und damit auch der Lagerwert für bereits eingekaufte Präparate. Andernfalls müssen GKV-Patienten ab dem 1. September die Differenz des Abgabepreises zum Festbetrag aus eigener Tasche bezahlen, denn wenn der vom pharmazeutischen Unternehmer festgelegte Verkaufspreis über dem Festbetrag liegt, müssen in der Regel die Patienten die Differenz tragen oder es muss ein therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel ohne Aufzahlung gewählt werden.