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Schwerkranken soll der Kauf von Suizid-Mitteln nicht erlaubt werden

Bild: fotosmile777 / Adobe Stock

Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen, heißt es in einem Schreiben von Staatssekretär Lutz Stroppe an die Behörde. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass es für sterbewillige Patienten in Extremfällen einen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid geben kann. Schwer kranke Menschen hätten gemäß Grundgesetz das Recht zu entscheiden, wie und wann sie aus dem Leben scheiden wollen.

Nicht mit dem BtMG vereinbar

Das Ministerium argumentiert nun, eine Kauferlaubnis mit dieser Intention sei gerade nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen. Dies bedeutete, dass die Beendigung des Lebens als therapeutischen Zwecken dienend angesehen würde. „Eine Selbsttötung kann jedoch keine Therapie sein“, heißt es in dem Schreiben an das Bundesinstitut. Zuerst berichteten die "Neue Osnabrücker Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" (Samstag) darüber.

Muss der Bundestag der amtlich organisierten Selbsttötung widersprechen?

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte den Brief wichtig. „Doch damit ist nicht das Dilemma beseitigt. Denn das unglückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes steht im Raum.“ Abzuwarten sei nun eine erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob das strafrechtliche Verbot organisierter Suizidbeihilfe zulässig sei. Dann werde auch klar sein, ob der Bundestag einer „amtlichen organisierten Selbsttötung klar widersprechen muss.“ Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), begrüßte die Anweisung des Ministeriums. Es könne nicht Aufgabe einer Behörde und damit der Entscheidung ihrer Mitarbeiter überlassen sein, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. „Das wäre ein Tabubruch, der den absoluten Wert des menschlichen Lebens relativieren würde.“ Es könnte zudem Druck auf Hilfebedürftige und Sterbende entstehen, diesen Weg zu wählen. Nötig seien stattdessen eine optimale palliative Versorgung und menschlicher Beistand. Quelle: dpa