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Künftig EU-weit einheitliche Prüfung medizinischer Maßnahmen

Bild: denisismagilov / Adobe Stock

Nutzenbewertung am Beispiel von Arzneimitteln

Nach der Zulassung von Arzneimitteln kommen diese zunächst unter einem vom Hersteller festgelegten Preis auf den Markt. Zeitnah erhält das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen dieser Arzneimittel zu bewerten. Dazu werden wissenschaftliche Studien durch das IQWiG ausgewählt, beurteilt und abschließend eine Empfehlung dem G-BA vorgelegt. In diesem Gutachten zieht das IQWiG ein Fazit darüber, ob ein echter (Zusatz-) Nutzen vorhanden ist. Aber was bedeutet nun Zusatznutzen?

Neue Arzneimittel werden in diesem Verfahren mit der vorhandenen Standardtherapie - also z. B. einem bewehrten Fertigarzneimittel - verglichen und so festgestellt, ob das neue Produkt einen Mehrwert für die Patienten bietet. Der G-BA entscheidet anhand dieses Gutachtens anschließend, ob und in welcher Höhe die Kosten dieser Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

In Zukunft einheitliche Prüfung in der gesamten EU

Seit der Gründung 2004 wird diese Nutzenbewertung in Deutschland durch das IQWiG durchgeführt. Künftig könnten neue Medikamente in einem europaweit einheitlichen Verfahren darauf geprüft werden, ob sie besser helfen als herkömmliche Präparate. Für das Vorhaben der EU-Kommission zeichne sich im Europaparlament vor der Abstimmung nächste Woche eine klare Mehrheit ab, sagte der CDU-Abgeordnete Peter Liese am Mittwoch in Brüssel.

Diese Bewertung könnte künftig vom IQWiG oder ähnlichen Instituten in anderen EU-Staaten gebündelt für alle vorgenommen und dann EU-weit übernommen werden. Ein Expertengremium soll dies steuern. Das würde Geld sparen, weil nicht jeder EU-Staat einzeln prüfen müsste, meinte Liese. Nicht nur im EU-Parlament gebe es Unterstützung, auch im Rat der EU-Länder zeichne sich Bewegung ab. «Ich hoffe, wir kriegen das hin», sagte Liese.

Die Deutschen Krankenkassen sehen den Vorschlag allerdings skeptisch. Zu befürchten sei eine Senkung der hohen deutschen Standards bei der Bewertung, hatte ihr Spitzenverband bereits Ende Januar dazu erklärt. Quelle: dpa/sn