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Mehr Geld für mehr Leistung – der Tarif für Filialapothekenleiter

Bild: tiagozr / Adobe Stock

Filialleiter übernehmen - neben den üblichen Aufgaben eines angestellten Apothekers - oft auch Aufgaben der Betriebswirtschaft und des Personalwesens. Sie organisieren z. B. den Einkauf, legen Preisgestaltungen fest und stellen Mitarbeiter ein. Diese zusätzlichen Aufgaben und die damit einhergehende Verantwortung wurden bislang nur individuell und außertariflich berücksichtigt. Um eine einheitliche Wertschätzung dieser umfangreichen Tätigkeit zu erlangen, bemüht sich die ADEXA schon lange um einen entsprechenden Tarifvertrag. Bereits in den Verhandlungen zum neuen Gehaltstarif, der seit 01.09.2018 gilt, stand diese Forderung im Raum.

Mehr zum neuen Gehaltstarif finden Sie hier

Einzelheiten werden noch verhandelt

Ende Oktober haben sich nun die Apothekengewerkschaften TGL Nordrhein und ADEXA darauf geeinigt, eine tarifliche Einstufung für Filialapothekenleiter umzusetzen. „Wir haben Verständnis für das Anliegen auf Mitarbeiterseite und möchten der besonderen Verantwortung, die Filialleiter nach Apothekenbetriebsordnung und Apothekengesetz übernehmen, wertschätzend Rechnung tragen. Hierzu benötigen wir ein innovatives Modell“, erklärt Dr. Heidrun Hoch, die Vorsitzende der TGL. Wie dieses Modell konkret aussehen soll, muss zwischen TGL und ADEXA noch weiter verhandelt werden.

Tanja Kratt, Leiterin der Tarifkommission bei ADEXA, sieht in dieser Maßnahme einen großen Vorteil: „Das zeigt berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auf und macht damit den Apothekerberuf insgesamt attraktiver.“

Auch andere Apothekenmitarbeiter könnten profitieren

Nicht nur Filialleiter haben angesichts dieser Verhandlungen einen Grund zur Freude. Auch anderen Apothekenmitarbeitern, die besondere Leistungen erbringen, möchte man künftig gerecht werden. Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der Tarifvertragsparteien wolle man im kommenden Jahr den Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) überarbeiten und so eine erleichterte Anwendbarkeit in der Praxis schaffen. „Schon bei der Entwicklung des Konzepts zur Leistungsorientierten Bezahlung 2010 bis 2012 war es uns ein Anliegen, besondere Leistungen auch besonders wertschätzen und honorieren zu wollen“, erläuterte hierzu Dr. Heidrun Hoch. Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung ADEXA und TGL Nordrhein/sn