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Widerspruch eingelegt: Petitionsausschuss schmettert Petition von Benedikt Bühler ab

Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler ist mit seiner Petition zum Rx-Versandverbot vorerst gescheitert. | Bild: privat 

Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler, der seit Wochen für ein Rx-Versandverbot kämpft, muss eine erste Niederlage einstecken: Vor etwa vier Wochen hatte er beim Bundestag eine Petition zum Verbot beantragt. Nun erhielt Bühler einen Brief, in dem angekündigt wurde, dass seine Petition einer anderen inhaltsgleichen Petition untergeordnet und nicht gesondert veröffentlicht werde.  

Laut den Regeln des Petitionsausschusses werden Anträge, die die gleiche Forderung beinhalten, unter einer sogenannten „Leitpetition“ zusammengefasst. Diese untergeordneten Anträge werden dann als „Mehrfachpetition“ behandelt: Diese Vorschläge werden zwar weiterhin inhaltlich geprüft, sie werden allerdings nicht auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Dies ist auch bei der Bühler-Petition nun der Fall. In seinem Brief verweist der Ausschuss auf die „sachgleiche“ Petition zur Begründung. 

Aber um welche Petition geht es dem Ausschuss? Vor einigen Monaten hatte es eine Petition zum Rx-Versandverbot von Apotheker Christian Redmann gegeben – diese wurde allerdings nicht beim Bundestag beantragt und kommt somit also nicht in Frage. Konkret bezieht sich der Petitionsausschuss auf eine Petition, die nur wenige Tage nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung eingereicht wurde. Sie trägt den Namen: „Heilberufe – Rezeptabrechnung verschreibungspflichtiger Medikamente nur bei Beteiligung an der Notdienstbereitschaft lokaler Apotheken“. 

Bühler: Ich bin stinksauer!

Inhalt dieser Petition ist allerdings nicht das von Bühler geforderte Rx-Versandverbot. Vielmehr ging es den Petenten damals darum, dass nur solche Apotheken und Versandhändler mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, die auch am Notdienst-System teilnehmen. Zur Begründung hieß es in der Petition damals: „Es kann nicht sein, dass ausländische Unternehmen oder Online-Apotheken in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente anbieten und vom deutschen Gesundheitssystem profitieren, sich aber nicht an den Kosten und Pflichten der Gesundheitsversorgung beteiligen.“ Das Wort „Versandhandel“ oder „Versandverbot“ kommt in dieser Petition jedoch kein einziges Mal vor. 

Bühler, der erst kürzlich mit einem Verfassungsrichter in Karlsruhe über den Einfluss des Versandhandels auf das Apothekenwesen sprach, ist extrem enttäuscht. Gegenüber DAZ.online erklärte er, dass er die nun beginnende Einspruchsfrist nutzen werde, um zu widersprechen. „Ich bin stinksauer und zweifle so langsam auch etwas an unserer Demokratie, wenn eine offensichtlich nicht sachgleiche Petition mit meinem Antrag gleichgesetzt wird“, so Bühler, der an der Budapester Semmelweis Universität studiert. 

Der Student erhält im weiteren Verfahren nun Hilfe: Laut Bühler werde er fortan vom Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas juristisch beraten. Die Apothekergenossenschaft Noweda soll Bühler dabei finanziell unter die Arme greifen. „Ich danke Herrn Douglas und der Noweda für diese Unterstützung, ohne die ein Einspruch nicht möglich wäre.“  Quelle: Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online brohrer@daz.online