Aktuelles
3 min merken gemerkt Artikel drucken

Preisanker: Apothekenpersonal muss ständig bei Ärzten anrufen

63 Prozent, also fast zwei Drittel der befragten Apothekenmitarbeiter, gaben an, dass sie mehrmals am Tag mit dem Arzt wegen Überschreitung des Preisankers aufgrund von Lieferengpässen Rücksprache halten müssen. | Bild: georgerudy / AdobeStock

Wenn kein Rabattarzneimittel abgegeben werden kann, müssen gemäß Rahmenvertrag gewisse Vorgaben beachtet werden. Das war beim alten Rahmenvertrag der Fall und ist auch beim neuen so. Geändert hat sich aber beispielsweise der Auswahlbereich. So kamen früher die drei preisgünstigsten Mittel infrage sowie das namentlich verordnete. Seit dem ersten Juli sind es die vier preisgünstigsten. Das namentlich verordnete Arzneimittel ist nur noch dabei, wenn es unter diese vier fällt. Nicht neu ist hingegen, dass der Preisanker, also die ärztlich gesetzte Preisobergrenze, nicht ohne Weiteres überschritten werden darf. 

Laut neuem Rahmenvertrag ist das nach Rücksprache mit dem Verordner möglich. Im Kommentar zum Rahmenvertrag heißt es dazu: „Hintergrund der zwingenden Rücksprache ist es, dass der Arzt die Wirtschaftlichkeit seiner Verordnung zu verantworten hat. Ohne entsprechende Arztrücksprache darf der Preisanker daher nicht überschritten werden. Die Apotheke darf also nicht versorgen, wenn kein Kontakt mit dem Arzt möglich ist. Vor der Rücksprache mit dem Arzt prüft die Apotheke idealerweise die Verfügbarkeit der nächstpreisgünstigen Alternativen.“

Eindeutiges Umfrageergebnis

Lieferengpässe sorgen allerdings derzeit anscheinend für viele Rückfragen in Arztpraxen. Die Verordnung sehr günstiger Präparate befeuert das Problem. Einige KVen haben ihre Mitglieder darauf hingewiesen, dass Wirkstoffverordnungen Rückfragen vermeiden können. 

Doch wie viele Rückfragen gibt es im Alltag tatsächlich? Das wollte das DAP von den Apothekenmitarbeitern wissen – 3478 haben teilgenommen. Das Ergebnis war eindeutig: 63 Prozent, also fast zwei Drittel, gaben an, dass sie mehrmals am Tag („sehr häufig“) mit dem Arzt wegen Überschreitung des Preisankers aufgrund von Lieferengpässen Rücksprache halten müssen. Bei 32 Prozent ist das „häufig“, also mehrmals die Woche, der Fall. Nur mehrmals im Monat Rücksprache halten zu müssen, gaben 4 Prozent an. Und nur 1 Prozent kann sich glücklich schätzen, „selten“ – weniger als zweimal im Monat deswegen zum Hörer greifen zu müssen. 

Retaxiert wurde übrigens in der Vergangenheit bei Überschreitung des Preisankers lediglich die Differenz. Für den neuen Rahmenvertrag gibt es allerdings noch keine Erfahrungen.