Aktuelles
2 min merken gemerkt Artikel drucken

Hinweis des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): Bambusware nicht für Heißgetränke nutzen!

Coffee-to-go-Becher aus nachwachsenden Rohstoffen liegen im Trend. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät von der Verwendung von Bechern aus Bambus jedoch ab. Bild: sonyachny / Adobe Stock

Risiken durch Melamin und Formaldehyd

Coffee-to-go-Becher aus „natürlichen“ Rohstoffen, vor allem Bambusfasern, liegen im Trend. Auch andere Bedarfsgegenstände wie Teller, Schüsseln oder Besteck gibt es aus solchem Material. Doch die meisten dieser Produkte enthalten auch Kunststoffe wie Melamin-Formaldehyd-Harze (MFH). Bei höheren Temperaturen können gesundheitlich bedenkliche Mengen an Melamin und Formaldehyd aus dem Geschirr ins Lebensmittel übergehen – also wenn etwa heißer Kaffee eingefüllt wird oder Speisen in der Mikrowelle erhitzt werden.

Höhere Freisetzung als aus reinem Kunststoff

Bei Untersuchungen der Bundesländer wurden 56 Produkte untersucht. Bei einem Viertel wurde der Freisetzungswert für Melamin überschritten, bei 11 Prozent der für Formaldehyd. Eine Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ergab, dass aus den Bambusware-Gegenständen im Mittel sogar wesentlich mehr Formaldehyd und Melamin freigesetzt wurde als aus herkömmlichem MFH-Geschirr. Nach BfR-Berechnungen würde die Formaldehydfreisetzung aus einigen Bambusware-Bechern die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für einen Erwachsenen um das 30-Fache überschreiten. Der TDI für ein Kleinkind wäre sogar um das 120-Fache überschritten.

Bei kaltem Inhalt unbedenklich

Das BfR empfiehlt daher, keine heißen Speisen oder Getränke aus Bambusware zu sich zu nehmen. Dies gelte ebenso für herkömmliches MFH-Geschirr. Beide Materialien seien auch nicht für das Erwärmen von Lebensmitteln in der Mikrowelle geeignet. Bei der Verwendung für kalte oder lauwarme Lebensmittel bestehe hingegen kein gesundheitliches Risiko. Quellen: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR); Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)