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Umweltfreundliche Sonnencreme – chemische UV-Filter: Was ist rifffreundliche Sonnencreme?

Korallenriff im Meer
Korallenriffe gehören zu den ältesten Ökosystemen der Erde und sind bedroht – auch von UV-Filtern in Sonnencremes? | Bild: rangizzz / AdobeStock

Korallen sind lebende Organismen. Sie gehören zur Gruppe der Nesseltiere – kleinste wirbellose Tierchen, auch Korallenpolypen genannt. Sie leben in Symbiose mit bestimmten Algen und scheiden als Stoffwechselprodukt Kalk aus, wodurch schließlich das bekannte Korallengerüst entsteht. Es dauert Jahrhunderte, bis auf diese Weise ganze Riffe heranwachsen. Diese gehören zu den ältesten Ökosystemen der Erde und beherbergen ein Viertel aller Tiere und Pflanzen der Weltmeere.  

Vielseitig bedrohtes Ökosystem

Rund drei Viertel der Riffe weltweit sind heute auf vielfältige Art von Zerstörung bedroht: durch Klimawandel, Erwärmung der Ozeane, Schleppnetze beim Fischfang, Mikroplastik oder Wasserverschmutzung.

Wenn die symbiotischen Algen aufgrund äußerer Einflüsse verschwinden, bleiben die farblosen Korallenpolypen zurück. In diesem Zustand erscheint das Korallenriff reinweiß, bekannt als sogenannte Korallenbleiche. Ohne ihre Symbionten können die Polypen jedoch nicht überleben. Es fehlt ihnen an Nahrung, sprich Glucose, welche die Algen mittels Photosynthese produzieren. In der Folge sterben die Korallenpolypen ab. Lediglich ein totes Kalkgerüst bleibt zurück.

Octinoxat und Oxybenzon im Verdacht

Mögliche Folgen der Meeresverschmutzung durch Chemikalien sind laut Wissenschaftlern etwa die Korallenbleiche und Erbgutschäden bei Fischen und Korallen. In der Diskussion stehen dabei vor allem die chemischen UV-Filter Octinoxat und Oxybenzon, die in Sonnencremes enthalten sind. 

Schätzungen zufolge gelangen jährlich 14.000 Tonnen Sonnencreme ins Meer. Insbesondere Touristenorte sind von dem Eintrag der Stoffe ins Meer betroffen. Eine Hochrechnung spricht von 210 Litern Sonnencreme täglich auf der Insel Maui, doch auch in der Ostsee wurden UV-Filter in strandnahem Wasser nachgewiesen. 

 Octinoxat und Oxybenzon in Hawaii bereits verboten

Zum Schutz des Ozeans und der bereits schrumpfenden Korallenriffe sind im US-Bundesstaat Hawaii Sonnencremes mit den beiden chemischen UV-Filtern Octinoxat und Oxybenzon seit 1. Januar 2021 gesetzlich verboten. Der Bundesstaatssenator Mike Gabbard bezeichnete dies als „historisches Gesetz der Meere“. 

Kritiker des Gesetzes geben zu bedenken, dass Korallenschäden nicht allein auf bestimmte Stoffe zurückgeführt werden können. Eine Vielzahl von Faktoren spiele hierbei zusammen und summiere sich.  

Erstes Verbot auch in der EU

Prinzipiell gibt es zwei Kategorien von UV-Filtern: chemisch-organische und mineralische Filter. Die Moleküle chemischer Filter nehmen UV-Strahlen entsprechend ihres Spektrums auf und verwandeln sie in Wärme. 

Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass einige chemische Filter sich in Organismen anreichern, diese schädigen oder hormonähnlich wirken – mit unklaren Folgen für die Umwelt. Zum Beispiel darf der Stoff 3-Benzylidencampher in der EU nicht mehr in Kosmetika eingesetzt werden, da Umweltschäden durch eine mögliche Hormonwirkung angenommen werden. 

Octocrylen: Umstrittener UV-Filter

Zu den auf Hawaii verbotenen chemischen Filtern Octinoxat (INCI: Ethylhexyl- Methoxycinnamate) und Oxybenzon (INCI: Benzophenone-3) gibt es noch keine abschließende Bewertung gemäß europäischer Chemikalienverordnung.

Ein häufig verwendeter Ersatz für Oxybenzon ist jedoch der chemische UV-Filter Octocrylen. Dieser ist ebenfalls umstritten, da als dessen Abbauprodukt wiederum Oxybenzon beziehungsweise Benzophenon entstehen kann. Zudem gab es in einer Studie Hinweise auf Zelltoxizität und einen veränderten Fettsäurestoffwechsel in den Korallenpolypen unter Octocrylen (> 5 µg/L).

Rifffreundlich nach „Hawaiianischem Riffgesetz“

Wenn Sonnencremes mit Rifffreundlichkeit beworben werden, sollte Verbrauchern bewusst sein, dass damit „rifffreundlich“ gemäß dem „Hawaiianischen Riffgesetz“ gemeint sein kann. Dies schließt lediglich die beiden oben genannten Filter ein und ist nicht allgemeingültig zu verstehen. Andere in der Diskussion stehende Substanzen sind dann als Inhaltsstoffe nicht ausgeschlossen.

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