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Ohne Rücksprache oder neues Rezept: Ersatzkassen erleichtern Austausch bei Lieferengpässen

Liegt ein Lieferengpass bei Kinderarzneimitteln vor, dürfen Apotheken bei Ersatzkassen-Rezepten kurzfristig auch ohne Rücksprache oder neues Rezept eine Alternative abgeben. | Bild: Diego Cervo  / AdobeStock

Engpässe, insbesondere bei Kinderarzneimitteln, beschäftigen die Apotheken bundesweit. Da helfen auch vermeintlich großzügige Zugeständnisse einzelner Kassen nichts, die Mehrkosten zu übernehmen, falls Präparate abgegeben werden, deren Preis über dem Festbetrag liegt. Denn auch die gibt es aktuell meist nicht.

Erleichterungen für Apotheken in Bayern

Deutlich größere Freiräume räumt nun die Taskforce Arzneimittelversorgung den bayerischen Kollegen ein. Dort haben sich nämlich auf Initiative der Landesregierung Vertreter von Pharmaindustrie, Ärzte- und Apothekerschaft sowie Krankenkassen an einen Tisch gesetzt. Diese Taskforce hat nun beschlossen, dass für Arzneimittel für Kinder, die auf der Liste versorgungskritischer Arzneimittel des BfArM stehen, sowie für paracetamol- und ibuprofenhaltige Fiebersäfte die Mehrkosten für Rezepturen bis 25. Januar 2023 übernommen werden, sofern es sich um Wirkstoffverordnungen handelt.

Für Ersatzkassen: Abgeben, was machbar ist

Die Ersatzkassen, also TK, Barmer, DAK, KKH, hkk und HEK, schließen sich dieser Regelung an – zum Wohle ihrer Versicherten, insbesondere der Kinder als besonders vulnerable Gruppe, wie es in einem Schreiben des Dachverbands vdek an den Deutschen Apothekerverband heißt. Für die Ersatzkassen gilt die Erleichterung also nicht nur in Bayern, sondern bundesweit

Sie gehen allerdings noch einen Schritt weiter: Sie bezahlen die Rezepturen auch, wenn keine Wirkstoffe, sondern Fertigarzneimittel verordnet sind. Zudem verzichten sie auf die Genehmigung bei Importen. Somit können Apotheken in den kommenden Wochen, wenn Arzneimittel für Kinder verordnet und diese nicht lieferbar sind, alles abgeben, was möglich ist – also was an Lager ist, bestellt, importiert oder hergestellt werden kann. Wenn Mehrkosten, zum Beispiel durch Rezepturen entstehen, müssen die Apotheken den Engpass gegenüber der jeweiligen Ersatzkasse nachweisen. Auf Basis dieser Regelung soll die Versorgung mit Rezepturarzneimitteln auch bundesweit erleichtert werden, so der vdek.

Keine Rücksprache notwendig

Die Voraussetzungen, um in der Apotheke eine Rezeptur herzustellen, sind schon eine Weile gelockert. So brauchte es zum Beispiel in vielen Fällen kein neues Rezept mehr. Es war aber immer die Rücksprache mit dem Verordner sowie ein entsprechender Vermerk der Apotheke auf dem Formular notwendig. Das fällt in Bayern nun bei Wirkstoffverordnungen und bei Ersatzkassen bundesweit ganz weg.