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Adexa fordert 10,5 Prozent mehr Gehalt

Die Tarifkommission der Apothekengewerkschaft Adexa fordert eine Gehaltserhöhung in Höhe von 10,5 Prozent. Das geht aus einem Brief der Gewerkschaft an den Vorsitzenden des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) hervor. Datiert ist der Brief auf den Freitag vergangener Woche. In dem Schreiben wird zuvor angekündigt, dass der bislang geltende Tarifvertrag fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt wird. Zudem wird eine bereits bestehende Einladung zu den Gehalts- und Rahmentarifverhandlungen nach Hamburg bekräftigt.

Außergewöhnlich hohe Belastungen

Adexa begründete die Forderung gegenüber PTAheute „mit der außergewöhnlich hohen Inflationsrate von 7,9 Prozent im Jahr 2022 sowie prognostizierten 6,0 Prozent Inflation für 2023, die zu erheblichen Reallohnverlusten bei den Apothekenangestellten geführt haben“. Beachtet worden sei auch „die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro und zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro“.

Der letzte Tarifvertrag wurde Anfang Januar 2022 geschlossen und trat sogleich in Kraft. PTA und Approbierte erhielten damals 200 Euro pro Monat mehr, PKA 225. PKA-Berufseinsteiger hätten ansonsten unter der Mindestlohngrenze von 12 Euro gelegen, die die Bundesregierung damals plante. Wegen der Anhebung der PKA-Gehälter wurden dann auch jene der anderen Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter angehoben. Zum 1. Januar 2023 war eine weitere Gehaltserhöhung in Kraft getreten.

Das verdienen PTA seit 2023

PTA haben demnach vor der letzten Gehaltserhöhung im ersten Berufsjahr 2.149 Euro verdient, ab dem 1. Januar 2022 2.349 Euro und seit dem 1. Januar 2023 2.419 Euro. Ab dem 11. Berufsjahr lag der Tariflohn von PTA statt bei 2.868 Euro ab 1. Januar 2023 dann bei 2.954 Euro. Bei PKA stieg das Gehalt von beispielsweise 1.868 Euro im ersten und zweiten Berufsjahr auf 2.093 und dann 2.156 seit Januar 2023.

Auszug aus der Gehaltstabelle für PTA im Tarifgebiet des ADA:

 alter Gehaltstarif
bis 31.12.2021
Gehaltstarif 
seit 01.01.2022
neuer Gehaltstarif 
ab 01.01.2023
1.–2. Berufsjahr2.149 Euro2.349 Euro2.419 Euro
3.–5. Berufsjahr2.264 Euro2.464 Euro2.538 Euro
6.–8. Berufsjahr2.457 Euro2.657 Euro2.737 Euro
9.–14. Berufsjahr2.668 Euro2.868 Euro2.954 Euro
ab 15. Berufsjahr2.783 Euro2.983 Euro3.072 Euro

 

Der Tarifvertrag ist nur dann verpflichtend, wenn sowohl Apothekeninhaber als auch Angestellte Mitglieder ihrer jeweiligen Tariforganisation (ADA oder Adexa) sind. Er gilt nicht für Sachsen, weil der Sächsische Apothekerverband nicht Mitglied im ADA ist. In Nordrhein wird ein gesonderter Tarifvertrag zwischen Adexa und TGL Nordrhein ausgehandelt.