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PTAheute-Pinnwand KW 43/2023: Pläne, Proteste und Prognosen

PTAheute-Pinnwand KW 43/2023
Bilder: Jamrooferpix, Monstar Studio / AdobeStock, Schelbert, IMGAO / Müller-Stauffenberg; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

Wie wird die Grippesaison 2023/24 verlaufen?

Erst im Nachhinein kann das Robert Koch-Institut bewerten, wie schwer eine Grippesaison verlief und wie effektiv die eingesetzten Influenzaimpfstoffe geschützt haben. Prognosen für die bevorstehende Saison auf der Nordhalbkugel können jedoch mithilfe von Daten der letzten Saison auf der Südhalbkugel getroffen werden.

Insgesamt wertete das Netzwerk REVELAC-i Daten von 2780 Patienten aus Argentinien, Brasilien, Chile, Paraguay und Uruguay mit schwerer akuter Atemwegsinfektion (SARI) im Krankenhaus aus, darunter 1262 (45,4 %) Kleinkinder, 388 (14,0 %) Personen mit Vorerkrankungen und 1130 (40,6 %) ältere Menschen. 

Knapp jeder dritte SARI-Patient (32,4 %, n = 900) war Influenza-positiv, die meisten Grippeinfektionen trafen dabei ältere Menschen (n = 547), gefolgt von Klein­kindern (n = 214) und vorerkrankten Menschen (n = 139). 15,3 % der SARI-Patienten waren mit einer saisonalen Vakzine gegen Grippe geimpft, ver­glichen mit 28 % der Kontrollpatienten. 

Die bereinigte Impfeffektivität lag insgesamt bei 51,9 %. Vor allem Kleinkinder schützte die Vakzine gut (Impf­effektivität: 70,2 %), bei Älteren lag der Wert bei 37,6 %.

Zusammenfassend deuten die vorläufigen Daten darauf hin, dass Influenzaimpfstoffe mehr als die Hälfte der grippebedingten Krankenhausaufenthalte bei Kleinkindern, Menschen mit Vorerkrankungen und älteren Erwachsenen wirksam ver­hindern konnten. Quelle: daz.online 

Studie: Mit Omikron infizierte Kinder sind etwa drei Tage ansteckend

Mit der Corona-Variante Omikron infizierte Kinder sind einer Analyse zufolge nach dem Positiv-Test im Mittel noch etwa drei Tage lang ansteckend. Am fünften Tag sei der Großteil nicht mehr infektiös, schreiben US-Forscher im Fachjournal „JAMA Pediatrics“. In Deutschland kursieren wie auch in anderen Ländern derzeit überwiegend Omikron-Sublinien wie EG.5 und XBB.1.16.  

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt derzeit bei Corona ebenso wie bei normalen Erkältungskrankheiten, ein Kind so lange zu Hause zu lassen, wie es sich krank fühlt, Fieber oder Durchfall hat oder erbricht. Nach 24 Stunden ohne Symptome könne es wieder Kita oder Schule besuchen.  

Die aktuelle US-Studie ergab auch, dass knapp ein Fünftel der erfassten Kinder am fünften Tag noch infektiös war, knapp 4 Prozent sogar am 10. Tag. Dabei war die Dauer unabhängig vom Impfstatus des Kindes. 

Vorangegangene Studien hätten gezeigt, dass damit infizierte Erwachsene etwas länger ansteckend bleiben, im Mittel fünf Tage. Quelle: dpa / mia 

Corona-Nachweise in Deutschland nehmen zu

Die Zahl der laborbestätigten Corona-Infektionen in Deutschland steigt weiter an. Für vergangene Woche seien bisher rund 13.130 Fälle gemeldet worden, nach rund 12.900 und rund 10.000 in den beiden Wochen zuvor. Das geht aus dem neuen Wochenbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza am Robert Koch-Institut (RKI) hervor. Der Anstieg sei seit ungefähr Anfang Juli zu beobachten.  

Insgesamt stieg demnach die Aktivität von Atemwegserkrankungen vergangene Woche im Vergleich zur Vorwoche an. Das betrifft Kinder und Erwachsene. Stichprobenartigen virologischen Untersuchungen zufolge sind laut dem Bericht derzeit Rhinoviren und SARS-CoV-2 häufig. 

Die tatsächlichen Fallzahlen sind höher als die offiziellen Meldezahlen. Es ist davon auszugehen, dass Labortests auf SARS-CoV-2 vor allem bei eher schwerer Erkrankten durchgeführt werden. Auch Untersuchungen auf Virusvarianten sind nicht mehr so häufig wie zu Hochphasen der Pandemie. Quelle: dpa / mia 

EU-Kommission stellt Pläne für Arzneimittelknappheit vor

Mit Blick auf die anhaltenden Lieferengpässe zahlreicher Arzneimittel hat die EU-Gesundheitskommission nun Maßnahmen vorgestellt, wie die Europäische Union dieser Knappheit entgegenwirken will.

So soll auf einen freiwilligen Solidaritätsmechanismus für Arzneimittel gesetzt werden: „Dies wird es jedem Mitgliedsstaat, der mit Engpässen konfrontiert ist, ermöglichen, Unterstützung von anderen Mitgliedsstaaten zu suchen, die möglicherweise in der Lage sind, Medikamente zu teilen, wenn sie über einen ausreichenden Vorrat verfügen“, wird EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides bei tagesschau.de zitiert.

Hierzu sollen regulatorische Hürden gesenkt werden, in dem zum Beispiel die Packungsbeilage nicht zwingend in der jeweiligen Landessprache verfügbar sein muss. Auch könnte das Haltbarkeitsdatum in geeigneten Fällen verlängert werden. Ein Aktionsplan soll den Mitgliedsländern ab 2024 dazu konkrete gemeinsame Vorschläge machen, heißt es bei tagesschau.de.

Außerdem soll es bis Ende des Jahres eine Liste der kritischen Arzneimittel auf EU-Ebene geben. Diese wird bis zu 350 Medikamente beinhalten. Die Europäische Arzneimittelbehörde soll deren Lieferketten und Verfügbarkeiten dann kritisch analysieren und beobachten. Quelle: tagesschau.de / mia 

Schwerin: Heilberufler protestieren am 8. November gemeinsam

ABDA, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hatten letzte Woche gemeinsam in der Bundespressekonferenz in Berlin einen Notruf abgesetzt. 

Nun üben auch Vertreterinnen und Vertreter der Heilberufe in Mecklenburg-Vorpommern den Schulterschluss: In Schwerin gehen am 8. November Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker gemeinsam auf die Straße. 

Sie wollen vor dem „Gesundheitskollaps“ warnen, die ambulante Gesundheitsversorgung sei in Gefahr. Das geht aus einer Pressemitteilung der Fachärztlichen Vereinigung und des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern hervor.

Die Kolleginnen und Kollegen sind aufgerufen, sich um 14 Uhr auf dem Alten Garten in Schwerin zum Protest zu versammeln.

Ebenfalls am 8. November findet in Hannover die zentrale Kundgebung des ersten Teils des von der ABDA ausgerufenen Protestmonats statt. Quelle: daz.online 

Fachleute wollen Anerkennung von Klimakrise als Gesundheitsnotstand   

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte die Klima- und Naturkrise nach Auffassung von Wissenschaftlern aus aller Welt zum Gesundheitsnotstand erklären. Mehr als 200 wissenschaftliche Fachjournale veröffentlichten gleichzeitig einen Aufruf, dies noch vor der nächsten Weltgesundheitsversammlung im Frühjahr 2024 zu tun. 

Es sei ein gefährlicher Fehler, die Klima- und die Naturkrise separat zu betrachten, heißt es in dem Aufruf. „Die Klimakrise und der Verlust der biologischen Vielfalt schädigen beide die menschliche Gesundheit, und sie sind miteinander verknüpft“, teilte „BMJ“-Chefredakteur Kamran Abbasi mit. „Deshalb müssen wir sie gemeinsam betrachten und einen globalen Gesundheitsnotstand ausrufen.“ 

Einen Gesundheitsnotstand auszurufen, ist die höchste Alarmstufe, die die WHO verhängen kann. Sie tat dies beispielsweise bei der Corona-Pandemie. Damit sind alle Mitgliedsländer aufgefordert, Informationen auszutauschen und alles zu tun, um das betreffende Problem in den Griff zu bekommen. Quelle: dpa / mia 

Geschlechtsangleichung für non-binäre Personen keine Kassenleistung

Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen sind derzeit keine Kassenleistung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R). Der Anspruch auf die Kostenübernahme entsprechender Eingriffe bei Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden, setzt dem 1. Senat des BSG zufolge eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) voraus. An einer entsprechenden Empfehlung des höchsten Gremiums der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser fehle es bislang.  

Geklagt hatte eine Person, der bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugeordnet worden war und die im Oktober 2019 ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe im Geburtenregister in „ohne Angabe“ ändern ließ. Kurz darauf beantragte sie bei ihrer Krankenkasse befundgestützt die Gewährung einer beidseitigen Mastektomie zur Behandlung ihrer Geschlechtsidentitätsstörung. Die Krankenkasse lehnte den Antrag nach Einholung einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ab. Den Widerspruch der klagenden Person dagegen wies sie zurück. Quelle: dpa / mia