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G-BA-Beschluss: Honighaltige Wundprodukte sind keine Verbandmittel

Bei Verbandmitteln handelt es sich um Produkte zur Abdeckung oberflächengeschädigter Haut und zur Absaugung von Körperflüssigkeiten. Dazu zählen Wund- und Heftpflaster, Kompressen, Mull- und Fixierbinden, Gips- und Kompressionsverbände sowie Mittel zur feuchten Wundversorgung.
Verbandmittel können in drei verschiedene Produktgruppen eingeteilt werden:
- Klassische Verbandmittel (Anlage Va Teil 1 Arzneimittel-Richtlinie): Produkte, die Wunden bedecken, aufsaugen, stabilisieren und komprimieren. Beispiele sind sterile und unsterile Verbandstoffe, Kompressionsbinden und Saugkompressen.
- Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften (Anlage Va Teil 2 Arzneimittel-Richtlinie): Diese weisen zusätzliche Funktionen auf und können beispielsweise Wunden feucht halten oder Gerüche, Wundsekret und Keime binden.
- Sonstige Produkte zur Wundbehandlung (Anlage Va Teil 3 Arzneimittel-Richtlinie): Diese haben ergänzende therapeutische Wirkungen, die über die Eigenschaften klassischer Verbandmittel hinausgehen. Sie beeinflussen über pharmakologische oder immunologische Wirkweisen die Wundheilung.
Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln
Unter Beachtung der medizinischen Notwendigkeit können Verbandmittel von Ärzten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Eine Verschreibung auf Rezept erfolgt dabei grundsätzlich produktbezogen.
Wie bei den klassischen Verbandmitteln und den Verbandmitteln mit ergänzenden Eigenschaften haben die gesetzlichen Krankenkassen bisher auch die Kosten für die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung übernommen. Diese Kostenübernahme erfolgt allerdings aufgrund einer befristeten Gesetzesregelung, die zum 2. Dezember 2025 ausläuft.
Ab diesem Zeitpunkt können entsprechende Produkte aus Teil 3 der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie nur dann auf Kassenrezept verordnet werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) den medizinischen Nutzen zuvor positiv bewertet hat. Diese Bewertung muss von der Herstellerfirma extra beantragt werden.
Honighaltige Produkte gelten als sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Es gilt als wissenschaftlich bewiesen, dass bestimmte Inhaltsstoffe aus dem Honig die Heilung von Wunden positiv beeinflussen können. Honig wirkt dabei pharmakologisch und fördert aktiv die Wundheilung.
Aus diesem Grund gelten honighaltige Verbände nicht mehr als Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften, sondern als sonstige Produkte zur Wundheilung. Dieser Beschluss des G-BA bezieht sich auf alle Produkte, bei denen Honig direkt mit der Wunde in Kontakt kommt oder Substanzen aus dem Honig in die Wunde abgegeben werden.
Honighaltige Verbandmittel werden daher künftig in Teil 3 der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt. Eine Verschreibung honighaltiger Produkte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ist daher nur noch nach positiver Bewertung möglich.
Gut zu wissen: Woraus besteht Honig eigentlich?
In der Honigverordnung ist genau geregelt, was eigentlich als Honig bezeichnet werden darf. Es handelt sich dabei um einen Stoff, der von Bienen gesammelt und verarbeitet wird. Als Ausgangssubstanz für den Honig darf Nektar aus Blüten und Sekrete von belebten Pflanzenteilen eingesetzt werden.
Honig ist dabei nie ein einheitliches Produkt. Es gibt zahlreiche verschiedene Honigsorten, die sich im Geschmack, ihrer Beschaffenheit und auch hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe unterscheiden. Viele Inhaltsstoffe stammen nicht aus dem Nektar, sondern werden durch Bienen dazugegeben.
Zunächst einmal besteht Honig zu etwa 80 % aus Zucker und zu 20 % aus Wasser. Bei den Zuckern handelt es sich um Einfachzucker wie Glucose und Fructose, um Zweifachzucker wie Saccharose und Maltose sowie um verschiedene Mehrfachzucker. Welche Zuckerarten genau enthalten sind, hängt davon ab, welche Pflanze ursprünglich als Zuckerquelle genutzt wurde.
Neben den Zuckern enthält Honig auch verschiedene Vitamine und Mineralstoffe. Bienen setzen dem Honig durch ihren Speichel verschiedene Enzyme und Antioxidantien zu.
Enzymatisch wird Glucose in Gluconsäure umgewandelt, dabei entsteht Wasserstoffperoxid als Nebenprodukt.
So wirkt Honig bei der Wundheilung
In zahlreichen Untersuchungen mit verschiedenen Bakterienarten konnte gezeigt werden, dass Honig eine antibakterielle Wirkung aufweist. Als wirksamer Inhaltsstoff gilt dabei Wasserstoffperoxid, auch Methylglyoxal besitzt eine gewisse antibakterielle Wirkung. Werden diese beiden Substanzen unwirksam gemacht, nimmt die antibakterielle Aktivität untersuchter Honigproben deutlich ab.
Zur antibakteriellen Wirkung trägt auch der hohe Zuckergehalt des Honigs bei. Aber auch hier konnten Studien zeigen, dass natürlicher Honig deutlich wirksamer ist als künstlicher Honig. Der antibakterielle Effekt kommt also nicht alleine auf osmotischem Weg zustande, sondern auch durch die pharmakologische Wirkung der enthaltenen Substanzen.
Honig wird auch eine immunmodulierende Wirkung zugeschrieben. In verschiedenen Untersuchungen konnte durch Honig eine erhöhte Freisetzung von Proteinen beobachtet werden, die eine wichtige Rolle bei der Immunabwehr spielen.
Weiterhin reduziert Honig die Bildung reaktiver Sauerstoffspezies, wodurch die Zellen dann vor oxidativen Schäden geschützt sind. Zudem beschleunigt Honig das Gewebewachstum und trägt zur Neubildung von Blutgefäßen bei.
Honighaltige Wundprodukte als Verbände, Gele und Co.
Auf dem Markt sind verschiedene honighaltige Wundprodukte erhältlich. Bei manchen ist der Honig fest gebunden an Kompressen oder Gazen, es gibt aber auch nicht formstabile Gele oder Emulsionen mit Honig.
Bei dem verwendeten Honig handelt es sich jeweils um ein Naturprodukt aus unterschiedlichen Quellen. Beispielsweise sind Medihoney® Alginatverbände mit medizinischem Honig imprägniert und können als Wundauflage verwendet werden. Revamil® Balm wird als Wundschutzsalbe verwendet und kann bei verschiedenen Wunden eingesetzt werden.
Gut zu wissen: Was ist mit normalem Haushaltshonig?
Zur Wundbehandlung wird ausschließlich medizinischer Honig eingesetzt. Dieser wird speziell aufbereitet und ist frei von Keimen.
Eine Anwendung von Haushaltshonig zur Therapie von Wunden ist nicht empfehlenswert, da dieser mit Pestiziden und Antibiotika verunreinigt sein und zu einer Infektion von Wunden führen kann.
Quellen:
- https://www.g-ba.de/service/fachnews/197/
- https://www.g-ba.de/downloads/40-268-11331/2025-03-20_AM-RL-Va_Honighaltige-Produkte_TrG.pdf
- https://www.draco.de/news/detail/neu-nachweispflicht-fuer-honighaltige-wundprodukte/
- https://www.g-ba.de/downloads/40-268-11367/2025-03-20_AM-RL-Va_Honighaltige-Produkte_ZD.pdf
- https://medihoney.de/antibakterieller-alginatverband/