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Error 404: Kampagne gegen geplante Apothekenreform

Mit einer Schablone für die sozialen Netzwerke kritisiert die ABDA-Nachwuchsorganisation AByou die geplante Apothekenreform. | Bild: sitthiphong / AdobeStock

In der Websprache „HTTP“ bedeutet die Fehlermeldung „Error 404“, dass eine angeforderte Website nicht gefunden wurde – sie ist schlicht nicht mehr verfügbar. Genau dieses Bild nutzt nun die ABDA-Nachwuchsorganisation AByou für ihre neue Social-Media-Kampagne: „Error 404 – Apotheke not found.“

AByou fordert Überarbeitung der Apothekenreform

Mit der Aktion fordern die jungen Apotheker die Politik auf, die aktuellen Entwürfe zur Apothekenreform zu überarbeiten und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu stärken.

Ziel der Kampagne ist es, Aufmerksamkeit zu schaffen – zunächst mit Plakaten, inzwischen auch mit Fotos und Posts auf Instagram. Unterstützer können über die Grafik-App Canva die „Error 404“-Schablone nutzen und den Slogan vor ihre Bilder legen, versehen mit dem Hashtag #ApoVWG.

„Neue Aufgaben lassen sich nicht mit einer stagnierenden Vergütung stemmen“, betont Otto-Quintus Russe aus dem AByou-Kernteam.

Videos sollen noch mehr Reichweite bringen

Im nächsten Schritt soll ein Video-Filter mit Störbild-Effekt folgen, der am Ende in die Botschaft überblendet: „Error 404 – Apotheke not found.“ Damit will AByou noch mehr Reichweite erzielen – und ein klares Signal an die Politik senden: Wenn sich nichts ändert, droht die flächendeckende Versorgung zu verschwinden.

Hintergrund

Im Oktober hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sein Reformpaket für die Apothekenversorgung vorgestellt. Das Papier knüpft in vielen Punkten an den Fahrplan an, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf präsentiert hatte. Zugleich enthält es Konkretisierungen und Ergänzungen aus den früheren Plänen ihres Vorgängers Karl Lauterbach (SPD).

Geplant sind unter anderem neue Vergütungsregelungen für Teilnotdienste, erleichterte Bedingungen für Zweigapotheken, eine erweiterte Vertretungsbefugnis für weiterqualifizierte PTA sowie neue pharmazeutische Dienstleistungen zur Prävention. Auch die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden – Apotheken dürfen dafür ein Zusatzhonorar von bis zu fünf Euro verlangen.

In anderen Punkten bleibt das Ministerium jedoch bei den bekannten Vorhaben, etwa bei der Fixumserhöhung, der Notdienstpauschale oder der Ausweitung der Impfbefugnis. Genau hier setzt die Kritik der Standesvertretung an: Vor allem die fehlende Honoraranpassung wird scharf bemängelt. Ohne eine Erhöhung des Fixums sei die flächendeckende Arzneimittelversorgung langfristig nicht mehr sicherzustellen, heißt es. Angesichts steigender Kosten komme die im Referentenentwurf vorgesehene Verhandlungslösung zu spät – für viele Apotheken wäre sie keine echte Entlastung.

Die im Koalitionsvertrag zugesagte Anhebung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro müsse daher als Sofortmaßnahme zur wirtschaftlichen Stabilisierung umgesetzt werden, fordern die Apothekerorganisationen. Auch eine Dynamisierung der Vergütung sei überfällig, um den Betrieben wieder Planungssicherheit zu geben.

Am 17. Dezember will das Bundeskabinett die Apothekenreform beschließen.