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Reform der GKV-Finanzen: Was kommt auf Apotheken zu?

Vor zwei Wochen hat die Finanzkommission Gesundheit ihre Vorschläge zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgestellt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte angekündigt, schnell zu reagieren und darzustellen, welche dieser Vorschläge ihr Haus nun umsetzen will.
Bereits letzte Woche hatte Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigt, dass die GKV-Finanzreform schon am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Mit diesem „Rückenwind“ stellte Warken ihre Pläne im Groben vor.
„Wir haben uns jetzt die Werkzeuge ausgesucht, mit der wir die Großbaustelle GKV-Finanzen angehen wollen“, erklärte die Ministerin bei einer Pressekonferenz. Mehr als drei Viertel der Kommissionsvorschläge wolle man umsetzen.
Finanzreform: Fixum rauf, Kassenabschlag aber auch
Für die Apotheken enthalten die Pläne eine dicke Überraschung, die über die Anregungen der Finanzkommission hinausgeht: die Erhöhung des Kassenabschlags. Zwar werde sie sich gleichzeitig beim Thema Apothekenfixum an die Zusagen des Koalitionsvertrags halten, im Zuge der Apothekenreform wolle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aber auch die Anpassung des Kassenabschlags vornehmen.
Auf die Frage, ob ihr dabei auch eine Dynamisierung vorschwebe – das plant sie nämlich für die Abschläge der Pharmahersteller – blieb sie vage: „Wir werden sehen, wie wir das genau ausgestalten“, sagte sie. Wichtig sei ihr aber das Signal zu senden: „Fixum ja, aber auch eine Beteiligung der Apotheken.“
Eine stufenweise Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro bis 2031, wie sie die GKV-Finanzkommission vorgeschlagen hat, ist aber offensichtlich nicht vorgesehen.
Gut zu wissen: Adexa bewertet Maßnahmen als Rückschlag
In einem am 17. April veröffentlichten Kommentar zeigt sich die Apothekengewerkschaft Adexa enttäuscht von den Plänen des BMG. Man habe bis zuletzt auf eine positive Wende gehofft, doch die geplanten Maßnahmen wären „kein Aufbruch. Sie sind ein Rückschlag.“
Die finanziellen Spielräume der Apotheken seien heute schon eng, die geplante Erhöhung des Kassenabschlags mache sie noch enger – „oder schließt sie ganz“.
Weiter betont Adexa in dem Kommentar, dass die Beschäftigten mit diesen Maßnahmen leer ausgingen. „Das ist kein struktureller Fortschritt. Die erhoffte Fixumerhöhung verpufft, bevor sie bei den Beschäftigten ankommt.“
Deshalb fordert die Gewerkschaft eine „gesetzliche Personalumlage von 80 Cent pro abgegebener Rx-Packung, damit die Vor-Ort-Apotheken auskömmliche Gehälter und attraktivere Ausbildungsvergütungen zahlen können“.
Auch die Schnelligkeit, mit der die Pläne im Kabinett beschlossen werden sollen, betrachtet Adexa kritisch. „Schnelligkeit ist kein Qualitätsmerkmal, wenn sie auf Kosten der Sorgfalt geht.“ Quelle: https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/kommentar-zu-den-gkv-sparmassnahmen-von-bundesgesundheitsministerin-nina-warken
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Finanzreform soll GKV-Beiträge stabil halten
Ausgangspunkt des jetzt angestoßenen Reformvorhabens ist, dass die GKV im kommenden Jahr ein Defizit von 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 soll das Minus bereits bei 40 Milliarden Euro liegen.
Dennoch sollen die GKV-Beiträge stabil bleiben. Mit welchen Maßnahmen dies gelingen kann, sollte die GKV-Finanzkommission ausloten. Aus deren Vorschlägen habe ihr Haus nun „ein ausgewogenes Gesamtpaket“ erstellt, betonte Warken. Dabei müssten alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Dieses Paket werde jetzt innerhalb der Bundesregierung besprochen.
Das Paket, so Warken, orientiere sich im Wesentlichen an zwei Leitlinien: Zum einen sollen die Zuwächse von Preisen und Vergütungen künftig an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt sein.
Es gehe also nicht um pauschale Kürzungen, sondern die Begrenzung künftiger Ausgabensteigerungen auf die reale Einnahmenentwicklung. „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen“, so die Ministerin. Zum anderen müssten die Ausgaben einen erwiesenen Nutzen für die Versicherten haben.
Finanzreform betrifft auch Ärzte und Arzneimittelhersteller
Im Arzneimittelbereich soll der Herstellerrabatt offenbar nicht pauschal angehoben, aber doch um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Abschlagshöhe soll sich am Verhältnis der Arzneimittelausgaben zur Entwicklung der GKV-Einnahmen orientieren.
Ebenso soll es künftig Rabattverträge für therapeutisch gleichwertige Patentarzneimittel geben. Und es sollen ergänzend erste Zwischenergebnisse des Pharma- und Medizintechnikdialogs in das Paket einfließen.
Im vertragsärztlichen Bereich wird vorgeschlagen, die extrabudgetären Vergütungen für Leistungen in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen abzuschaffen. Zudem soll die Wachstumsdynamik bei der extrabudgetären Gesamtvergütung begrenzt und die extrabudgetäre Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte gestrichen werden.
Auch die Krankenkassen sollen ihren Beitrag leisten: Ihre Verwaltungsausgaben sollen begrenzt und ihre Werbeausgaben halbiert werden. Zudem gibt es den Vorschlag, die Vergütungen für außertariflich beschäftigte Führungskräfte der Krankenkassen, der medizinischen Dienste und der Kassenärztlichen Vereinigungen zu begrenzen.
Was Versicherte und Arbeitgeber zur GKV-Finanzreform beitragen sollen
Aber auch die Versicherten und die Arbeitgeber werden herangezogen. Warken betonte allerdings: Ohne die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen würden diese Belastungen um ein Vielfaches höher ausfallen als mit der Reform.
So sollen die Zuzahlungen so erhöht werden, wie von der Kommission vorgeschlagen: Bei Arzneimitteln sollen es damit künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro je Packung sein. Bestehende Härtefallregelungen sollen aber unangetastet bleiben.
Weiterhin soll die beitragsfreie Mitversicherung modifiziert, aber nicht abgeschafft werden. So sollen Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren oder von Kindern mit Behinderungen, pflegende Angehörige und Personen oberhalb der Regelaltersgrenze weiter beitragsfrei mitversichert sein.
Für alle anderen bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner soll jedoch ab 2028 ein einkommensabhängiger Beitrag in Höhe von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des GKV-Mitglieds fällig werden.
Die Arbeitgeber wiederum sollen einen höheren Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte entrichten – entsprechend dem aktuellen Gesamtbeitragssatz von 17,5 Prozent.
Weitere Strukturreformen sind geplant
„Die anstehende Reform wird ein Kraftakt, das ist mir sehr wohl bewusst“, betonte Warken. Aber solide Finanzen seien die notwendige Grundlage für nachhaltige Stabilität. Ihre Vision vom Gesundheitswesen bestehe aber nicht nur aus Sparen. Daher arbeite man auch an Strukturreformen.
So sei beispielsweise die Notfallreform auf dem Weg ins Kabinett, im Sommer soll auch ein Entwurf für das Primärversorgungssystem stehen. Der Referentenentwurf für ein weiteres Digitalgesetz befindet sich der Ministerin zufolge in der Ressortabstimmung. Angehen will sie zudem die Themen Pflege und Prävention.
Nun dürften alle Player im Gesundheitswesen gespannt auf den Referentenentwurf für die Finanzreform warten. Die selbst gesetzten Fristen sind ambitioniert, das betonte auch Warken nochmals.