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Bundesweiter Protesttag: ABDA bietet Materialien an

Am 23. März wird wieder protestiert. Es soll zentrale Kundgebungen unter anderem in Berlin, Düsseldorf, München und Hannover geben, auch Apothekenschließungen sind geplant. „Die Versorgung am bundesweiten Protesttag bleibt durch die Notdienst-Apotheken zu jeder Zeit gewährleistet“, heißt es in einer Pressemitteilung der ABDA.
Apothekenprotest für mehr Honorar
„Wir wehren uns dagegen, dass die Apotheken kaputtgespart werden. Unsere Kosten sind in den letzten 13 Jahren um 65 Prozent gestiegen – die Vergütung hingegen stagniert“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis laut Pressemitteilung.
Die Politik müsse jetzt zu ihrer Zusage stehen, die Vergütung von 8,35 auf 9,50 Euro pro Packung zu erhöhen. „Ohne Wenn und Aber. Sonst wird die brandgefährliche Schließungswelle der Apotheken ungebremst weitergehen“, erklärt Preis weiter.
ABDA-Resolution verabschiedet
Neben den Protestmaßnahmen hat die Mitgliederversammlung der ABDA auch eine Resolution verabschiedet, in der die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen aufgefordert werden, die Apotheken unverzüglich wirtschaftlich zu stärken.
In der Resolution werden auch die geplanten Reformen kritisiert und noch einmal betont: „Eine Apotheke ohne ständig anwesende Apothekerin oder Apotheker ist ein gefährlicher Irrweg. Verlierer wären Patientinnen und Patienten und die Arzneimitteltherapiesicherheit.“
Online-Petition zum Apothekenprotest
Zu den bundesweiten Protesten wurde auch eine Online-Petition gestartet. Mit dieser können sich auch die Patienten für den Erhalt und die Stärkung der Apotheken aussprechen. Quelle: PM ABDA
Protestmaterial auf apothekenkampagne.de
Damit der Protesttag in der Bevölkerung (und den bundesweiten Medien) möglichst viel Aufmerksamkeit bekommt, bittet die ABDA um eine rege Teilnahme der Apotheken. Auch die Patienten sollen zur Unterstützung aufgerufen werden.
Zu diesem Zweck hat die ABDA unter apothekenkampagne.de begleitendes Material wie Handzettel, Aufkleber und Social-Media-Posts zum Download bereit gestellt. Plakatmotive können zum Beispiel an die eigenen Apotheke individuell angepasst werden.
Die Unterlagen informieren über die Hintergründe zum Protesttag und geben Informationen zur Notversorgung weiter.
Gut zu wissen: Was bedeutet der Protesttag arbeitsrechtlich?
Die Apothekengewerkschaft Adexa macht in einem Info-Beitrag darauf aufmerksam, dass der Protesttag nicht mit einem Streik zu verwechseln ist: „Ein Streik ist eine planmäßige, gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, die von Gewerkschaften organisiert wird und sich in der Regel auf Tarifverhandlungen bezieht.“
Dies trifft auf den Aktionstag jedoch nicht zu. Ob die eigene Apotheke an dem Protest teilnimmt, entscheidet die Apothekenleitung. Allerdings sind die Angestellten nicht dazu verpflichtet, aktiv an Kundgebungen oder Aktionen teilzunehmen.
Nimmt die Apotheke am Protesttag teil und schließt sie ganz oder teilweise, so liegt arbeitsrechtlich ein sog. Annahmeverzug vor, informiert die Adexa. „Das bedeutet: Angestellte bieten ihre Arbeitsleistung an, können sie aber wegen der Schließung nicht erbringen. Ihr Lohnanspruch bleibt bestehen.“ Arbeitnehmer dürften dazu angehalten werden, ihre Plusstunden abzubauen, Minusstunden könnten jedoch nicht entstehen.
Weiterhin könnten PTA Tätigkeiten erhalten, die auch bei einer geschlossenen Apotheke möglich sind. „Ein Nacharbeiten der ausgefallenen Stunden zu einem späteren Zeitpunkt darf nicht verlangt werden.“ Quelle: https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/protesttag-am-23-maerz-ein-blick-auf-das-arbeitsrecht-worauf-sollten-apothekenangestellte-achten