Lebensmittel aus der Apotheke
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NEM oder DLM?: Worauf bei diätetischen Lebensmitteln zu achten ist

Säuglingsanfangs- und -folgennahrung sowie Nahrungsmittel speziell für Diabetiker sind Beispiele für Diätetische Lebensmittel. | Bild: Dragana Gordic / AdobeStock

Diätetische Lebensmittel sind ein weiteres Beispiel für Lebensmittel, die in Apotheken zu finden sind. Im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ist ihr Verwendungszweck jedoch deutlich enger gefasst. 

Spezifischer Nutzen für bestimmte Zielgruppe

Gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel – Diätverordnung (DiätV) – sind DLM Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung geeignet sind. Das können zum Beispiel Störungen von Verdauung, Resorption oder Stoffwechsel sein.

Die „Besonderheit“ diätetischer Lebensmittel bedeutet gleichzeitig, dass eine engere und notwendigerweise abgegrenzte Zielgruppe benannt werden muss. Vor allem aber müssen diätetische Lebensmittel – anders als NEM – einen spezifischen Nutzen für diese Zielgruppe erbringen.

Klassische diätetische Lebensmittel sind Säuglingsanfangs- und -folgennahrung oder Trinknahrung für Patienten mit Kau- und Schluckstörungen sowie auch Diabetiker-Lebensmittel, in denen Saccharose durch z. B. Fructose ersetzt wurde. Wichtig ist zudem, dass sich DLM deutlich von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden.

DLM sind Lebensmittel zur Behandlung von:

  • GIT-Störungen bei Säuglingen: „Diätetisches Lebensmittel geeignet zur Behandlung der Säuglingsdyspepsie (Durchfallerkrankung beim Säugling) nur im Rahmen der ärztlichen Verordnung“; Zusatz: „Heilnahrung“
  • Leber- und Niereninsuffizienz, angeborene Stoffwechselstörungen: „Diätetisches Lebensmittel geeignet zur Behandlung von ... , nur unter ständiger Kontrolle verwenden“
  • Maldigestion oder Malabsorption, Störungen der Nahrungsaufnahme,  Diabetes mellitus, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen oder prä- oder postoperativer Behandlung bei Operationen des Darmes, chronischer Pankreatitis, Gicht: „Zur besonderen Ernährung bei ... im Rahmen eines Diätplanes“

DLM nicht für alle Kunden, NEM schon

Während NEM lediglich zur Ergänzung der allgemeinen Ernährung gedacht sind und sich an alle Konsumenten richten, dienen DLM einem besonderen Ernährungszweck. Sie richten sich also nur an eine „besondere“ Personengruppe.

NEM müssen anders als diätetische Lebensmittel von Gesetzes wegen keinerlei besonderen Nutzen aufweisen. Es spielt also keine Rolle, ob die jeweiligen Zielgruppen von der Zufuhr der Stoffe profitieren oder nicht. Die Produkte brauchen auch nicht für einen speziellen Personenkreis bestimmt zu sein.

Worauf muss bei der Kennzeichnung von DLM geachtet werden? 

Zulässige Aussagen, die sogenannten „Health Claims“, müssen bei Diätetischen Lebensmitteln definiert und beachtet werden. Zur allgemeinen Kennzeichnung sind ferner anzugeben:

  • Neben den allgemeinen ernährungsbezogenen Eigenschaften alles, wodurch das Erzeugnis die besondere ernährungsbezogenen Eigenschaften erhält.
  • Der Gehalt an verwertbaren Kohlenhydraten, Fetten und Eiweißstoffen (je ab 1%).
  • Sollte das diätetische LM speziell für Diabetiker einen Nutzen haben, muss auch die Angabe der Broteinheiten (BE) erfolgen.

Meldepflicht beim BVL

Da auch die DLM unter das Lebensmittelrecht fallen, ist das Inverkehrbringen ebenso beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigepflichtig. Ist das Produkt bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU im Verkehr, muss von der Behörde des Mitgliedsstaates angegeben werden, wo die erste Anzeige erfolgte. Bei DLM kann die zuständige Behörde zur Prüfung wissenschaftliche Daten vom Inverkehrbringer verlangen, um den Nutzen für die spezielle Kundengruppe dadurch bestätigen zu lassen.

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