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Teil 1: Testkäufe in der Apotheke – Ramipril und Reizhusten

Ein Kunde mittleren Alters mit der Eigendiagnose Husten wird gerne als Testkäufer in Apotheken geschickt. | Bild: bnenin / Adobe Stock

Husten – nicht immer ist eine Erkältung schuld!

Spätestens im Herbst geht es wieder los: Husten wird dann zum Beratungsthema Nummer eins. Doch nicht jeder Kunde, der mit der Symptomatik Reizhusten in die Apotheke kommt, wird auch gleichzeitig von einer Erkältung geplagt.

„Nur“ Husten oder steckt mehr dahinter?

Gibt ein Kunde an, seit ein paar Tagen unter einem trockenen Husten ohne weitere Erkältungssymptome zu leiden, müssen vor dem Griff nach einem Hustenmittel noch wichtige Fragen geklärt werden. Hilfe zur richtigen Fragestellung bietet die Leitlinie der BAK „Information und Beratung im Rahmen der Selbstmedikation am Beispiel der Eigendiagnose Husten“.

Nur die richtigen Fragen liefern wichtige Antworten

Wir wissen aus der Angabe des Kunden bereits, dass er selbst betroffen ist und erst seit kurzem unter Reizhusten leidet. Da keine weiteren Symptome auf eine Erkältung hindeuten, müssen wir den Kunden nun fragen, ob er momentan irgendwelche Medikamente einnimmt. So erfahren wir, dass ihm vor kurzem Ramipril zur Behandlung seines erhöhten Blutdrucks verordnet wurde. 

Husten als Nebenwirkung

Ramipril gehört zur Gruppe der ACE-Hemmer. Das Angiotensin-Converting-Enzym (ACE) katalysiert neben der Umwandlung von Angiotensin I zu Angiotensin II auch den Abbau von Bradykinin. Ein durch ACE-Hemmer erhöhter Bradykininspiegel kann bei betroffenen Patienten trockenen Hustenreiz infolge von Bronchospasmen verursachen. Diese Nebenwirkung kann auch auftreten, wenn Ramipril schon längere Zeit problemfrei eingenommen wurde.

Medikamenteninduzierter Husten ist kein Fall für die Selbstmedikation. Unser Beispiel-Kunde muss also an den Arzt verwiesen werden.  

Keinesfalls sollte das Blutdruckmedikament eigenmächtig abgesetzt oder in seiner Wirkstärke reduziert werden. Um dem Kunden eventuelle Sorgen zu nehmen, kann er darüber informiert werden, dass dem Arzt alternative Medikationen zur Verfügung stehen, wie z. B. die AT1-Hemmer.  

Zur vorübergehenden Linderung des Reizhustens können dem Kunden Lutschpastillen, zum Beispiel mit isländischem Moos oder Hyaluronsäure, empfohlen werden. 

Testkäufe der Bundesapothekerkammer

Ziel der Testkaufaktionen durch die Bundesapothekerkammer ist eine leitliniengerechte Beratung. Jeder Kunde muss eine Beratung und die notwendigen und richtigen Informationen erhalten. Auch müssen die Eigendiagnose des Patienten hinterfragt oder die Grenzen der Selbstmedikation ausgelotet werden. So steht es in den Leitlinien der BAK, zum Beispiel der Leitlinie „Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation“. Das darin beschriebene Vorgehen – die Beratungsstruktur – wird in den Testkäufen abgefragt. Anders als bei externen Kontrollen, beispielsweise von Fernsehsendern, die mit vermeintlich schlechten Ergebnissen ihre Quote steigern möchten, sind die Testkäufe der BAK als Fortbildungsmaßnahme für die Apotheken gedacht. 

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