Sonderregeln im Apothekenalltag
Corona-Pandemie
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Updates für Corona-Warn-App, CovPass-App und CovPassCheck-App: Corona-Apps erkennen Reisegültigkeit der Zertifikate

Digitales Impfzertifikat auf Smartphone-Display
Mit dem neuen Update können die Prüf-Apps anzeigen, ob ein Zertifikat u. a. auch im Ausland gültig ist. | Bild: IMAGO / Lobeca

Es war bereits angekündigt – nun ist das Update da: In der Corona-Warn-App (CWA), der CovPass-App und CovPassCheck-App wird bereits seit gestern nachvollzogen, welche neuen nationalen und europäischen Regeln gelten – dazu wurde ein dynamisches Regelwerk integriert. Es soll ermöglichen, dass künftige Änderungen, zum Beispiel bei der Gültigkeitsdauer von Zertifikaten, schnell in den Apps abgebildet werden können. 

Zudem können die Apps erkennen, wenn die Vorgaben in Deutschland von den Vorgaben auf europäischer Ebene abweichen, und das auch im Prüfprozess berücksichtigen. So gilt etwa auf europäischer Ebene eine Gültigkeitsbeschränkung von Impfzertifikaten von 270 Tagen, während es in Deutschland bislang keine Begrenzung gibt. 

Apps erkennen verkürzten Genesenenstatus

Zudem wird die Gültigkeit des Genesenenstatus in den Apps an die in Deutschland geltende Rechtslage angepasst – 90 Tage hat dieser im Inland Bestand, auch wenn die Apotheken Zertifikate über 180 Tage ausstellen. Ob die 90 Tage eingehalten sind (gültiges Zertifikat) oder nicht (ungültiges Zertifikat), soll die CovPassCheck-App bei der Überprüfung erkennen. 

Genesenenzertifikat muss weiterhin 180 Tage Gültigkeit ausweisen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Robert Koch-Institut (RKI) betonen in ihrer Information zum Update: „Wichtig ist, dass die Gültigkeit, die direkt auf den Zertifikaten abgedruckt ist, weiterhin mit 180 Tagen ausgewiesen wird.“ 

In jüngster Vergangenheit hätten einige Apotheken Genesenenzertifikate ausgegeben, auf denen die Gültigkeitsdauer mit 90 Tagen ausgewiesen worden sei. Die betroffenen Apotheken seien darauf hingewiesen worden, dass die auf den Ausdrucken der Zertifikate angegebene Gültigkeitsdauer 180 Tage betragen müsse. Dies ist wichtig für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr – denn hier gilt weiterhin eine Gültigkeit von 180 Tagen. 

G-Status-Anzeige verbessert

Zudem wird die G-Status-Prüfung in den Apps verbessert (CWA) beziehungsweise eingeführt (CovPass-App). Mit dem Update können nun vier unterschiedliche Status angezeigt werden. Die Kategorisierung folgt den unterschiedlichen Anforderungsbedingungen, die von den Ländern für den Zutritt zu Veranstaltungen und Innenräumen gestellt werden. 

Dem 2G+-Status werden Personen zugeordnet, die vollständig geimpft und getestet sind. In den meisten Bundesländern erfüllen auch geboosterte Personen den 2G+-Status, selbst wenn kein Test vorliegt. Das gleiche gilt für „frisch geimpfte“ Personen – also Personen, die ihre zweite Impfung erhalten haben, diese mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt. Weiterhin gilt 2G+ für genesene Personen, die vor ihrer Erkrankung vollständig geimpft waren, beziehungsweise „frisch genesene“ Personen, wenn die Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt. 

Unter den 2G-Status fallen Personen, die vollständig geimpft sind, die letzte Impfung allerdings länger als 90 Tage zurückliegt. Auch Genesene mit einem unvollständigen Impfschutz zählen hierzu. Alle anderen Personen unterliegen dem 3G+-Status (im Falle eines PCR-Tests) bzw. dem 3G-Status (Antigen-Schnelltest).

Bild: BMG / RKI

BMG und RKI räumen ein, dass es Konstellationen aus Impf- und Genesenenzertifikaten geben kann, die noch nicht richtig erkannt werden. Daher werde dieses Feature mit den nachfolgenden Versionen kontinuierlich weiterentwickelt. In der CWA wird die Funktionalität bereits ab sofort verfügbar sein; in der CovPass-App und der CovPassCheck-App soll sie ab Ende Februar 2022 bereitstehen. 

Laut BMG und RKI kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis alle Endgeräte erfasst sind.

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