Was macht eigentlich ...?
Titelbild: leonidkos / AdobeStock
4 min merken gemerkt Artikel drucken

Was macht eigentlich das Bundesinstitut für Risikobewertung?

Labortisch mit Mikroskop, im Fokus zwei Hände die ein Klemmbrett halten
Das Bundesinstitut für Risikobewertung erarbeitet Empfehlungen zur gesundheitlichen Risikobegrenzung. | Bild: Worawi / AdobeStock

„Risiken erkennen – Gesundheit schützen“ – so fasst das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Arbeit zusammen. Kurz gesagt ist das BfR eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die sich dem gesundheitlichen Verbraucherschutz widmet.  

Die Aufgaben umfassen die Bewertung bestehender und das Aufspüren neuer gesundheitlicher Risiken, die Erarbeitung von Empfehlungen zur Risikobegrenzung und die Kommunikation dieses Prozesses.

Das Institut betreibt eigene Forschung und berät die Bundesregierung zu Fragen der Lebens- und Futtermittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit.

Hauptaufgabe des BfR: Risikobewertung

Zentrale Aufgabe des BfR ist die gesundheitliche Risikobewertung. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ist das Institut in diverse Anmelde- und Zulassungsverfahren eingebunden.  

Bewertet wird unter anderem die Sicherheit von  

  • Lebensmitteln,
  • Stoffen wie Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln , 
  • ausgewählten Produkten wie Textilien, Lebensmittelverpackungen, Kosmetika und Tabakwaren,
  • gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzen und Tieren.

Des Weiteren entwickelt und bewertet das BfR Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen.

Wie vermittelt das BfR seine Bewertungen?

Auf die Bewertung von Risiken folgt die Kommunikation derselben: Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel, Stoffe und Produkte bergen können.

Deshalb veröffentlicht das Institut seine Arbeitsergebnisse und Empfehlungen auf verschiedenen Kanälen wie der Website www.bfr.bund.de, einem Newsletter und über kooperierende Medien.

Die Informationen dienen anderen Institutionen als Entscheidungshilfe für Maßnahmen und geben Impulse für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Bei Expertenanhörungen, wissenschaftlichen Tagungen und Verbraucherforen tritt das Institut mit Vertretern wichtiger Zielgruppen aus Politik, Wissenschaft, Verbänden, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen in den Dialog.

Im Einzelnen umfassen die Zielgruppen des BfR und seiner Risikokommunikation  

  • Bundes- und Landesministerien und weitere Behörden wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)  
  • Verbraucherverbände und andere Interessenvertretungen
  • wissenschaftliche Einrichtungen
  • nationale und internationale Gremien und Organisationen
  • Wirtschaft und Wirtschaftsverbände
  • Medien
  • Verbraucherschutzorganisationen wie Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest

Letztere sind wichtige Multiplikatoren bei der Information der Öffentlichkeit, genauso wie das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE).

Geschichte und Rechtsgrundlage des BfR

Das Institut wurde im November 2002 eingerichtet, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken. Seine Aufgaben ergeben sich unter anderem aus dem BfR-Gesetz (BfRG), das im selben Jahr in Deutschland erlassen wurde.  

Zudem hat der Gesetzgeber die Arbeit des BfR in mehr als zehn weiteren Gesetzen – unter anderem dem Pflanzenschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz, dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch sowie dem Chemikalienrecht – festgeschrieben.  

Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist als bundesunmittelbare rechtsfähige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) tätig, dabei aber in seiner wissenschaftlichen Bewertung und Forschung von diesem unabhängig.

Ganz allgemein ist das BfR in seinen Empfehlungen frei von wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Interessen und gestaltet diese transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.  

Organisation des Bundesinstituts für Risikobewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung mit Sitz in Berlin beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter. Präsident ist seit 2003 der Veterinärmediziner, Mikrobiologe und Hygieniker Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Andreas Hensel, Vizepräsident seit 2025 der Biologe Dr. Tewes Tralau.  

Organisiert ist das BfR in sechs Stabsstellen, darunter Leitungsbüro, Internationale Angelegenheiten und Forschungsstrategie und -koordination. Daneben gibt es zehn Abteilungen wie beispielsweise Risikokommunikation, Biologische Sicherheit oder Chemikalien- und Produktsicherheit.

In den Abteilungen sind auch Nachwuchsgruppen und Studienzentren angesiedelt, die jungen Wissenschaftlern kurz nach der Promotion die Möglichkeit zur Forschung und wissenschaftlichen Qualifikation bieten und so den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. 

Ein wissenschaftlicher Beirat sowie mehrere Expertenkommissionen unterstützen das BfR bei seiner Arbeit.

Das Institut arbeitet wissenschaftlich mit internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit den Institutionen anderer Staaten zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und in der Lebensmittelsicherheit tätig sind.  

Einen Schwerpunkt bildet die Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA). Quellen:
https://www.bfr.bund.de
https://www.bmleh.de/DE/ministerium/organisation/einrichtungen/bfr-vorstellung.html
 

Zurück