Sonderregeln im Apothekenalltag
Corona-Pandemie
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Aktualisierte Handlungshilfe der ABDA: So erstellen Sie ein Zertifikat für den Janssen-Booster

Hinweisschild vor Apotheke zu digitalen Impfzertifikaten
Wie ein Impfzertifikat erstellt werden kann, hängt vom Impfschema ab. | Bild: IMAGO / Sven Simon

Bei den Impfzertifikaten, die derzeit in den Apotheken nachgefragt werden, handelt es sich hauptsächlich um die sogenannten Boosterimpfungen. Bei einem Großteil der Patienten ist der Booster die dritte Impfung.

Booster-Zertifikat nach Janssen-Impfung oder Genesung

Häufig werden aber auch Zertifikate für Booster nach anderen Impfschemata nachgefragt, zum Beispiel nach einmaliger Impfung mit dem Janssen-Impfstoff oder nach einer Genesenen-Impfung. Da es hier immer wieder Fragen zur Umsetzung gab, hat die ABDA nun ihr Handlungsgehilfe diesbezüglich aktualisiert.

2 oder 3 Impfungen?

Demnach hängt es vom vorangegangenen abgeschlossenen Impfschema ab, wie der Booster auf dem Zertifikat angezeigt wird, also ob 3/3 oder 2/2. Je nachdem, was vorher geimpft wurde, muss die entsprechende Dosis mit dem Zusatz „Booster“ ausgewählt werden.

ImpfschemaNummer der Dosis im PortalAngabe auf dem Zertifikat
bei vorheriger zweimaliger Impfung mit Vaxzevria®, Comirnaty®, Spikevax® (auch heterologe Impfschemata)3/3 Booster3 von 3
bei vorheriger Impfung mit COVID-19-Impfstoff Janssen2/2 Booster2 von 2
COVID-19-Impfung nach Genesung 

Im Portal: Schieberegler „Genesenen-Impfung“ aktivieren
2/2 Booster2 von 2
erste Auffrischung3/3 Booster 

4/4 Booster
3 von 3 

4 von 4

Quelle: „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“ (ABDA)

Das Zertifikat enthält später keinen Hinweis, dass es sich um den Booster handelt, sondern nur die Anzahl der verabreichten Dosen. Daher ist bei einer Auffrischung nach der Impfung mit dem Janssen-Impfstoff oder nach einer Genesenenimpfung nicht sofort ersichtlich, dass es sich um einen Booster handelt – denn angezeigt wird 2/2, genauso wie nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung mit mRNA-Impfstoffen oder Vaxzevria®.

In der App kein Unterschied zwischen Booster und Grundimmunisierung

Die Apps können beim Einlesen des Zertifikats nicht unterscheiden, ob es sich um eine Auffrischimpfung handelt oder den Abschluss einer Grundimmunisierung. Die Zertifikate mit der Angabe Impfung 2/2 werden dann erst nach 14 Tagen als gültig angezeigt wie die Grundimmunisierung. Die ABDA rät daher, Betroffene darauf hinzuweisen, die Impfzertifikate über die Impfung 1/1 vorzuzeigen, um Irritationen zu vermeiden.

Booster-Zertifikat sollte erst nach mehreren Tagen gültig sein

Aus immunologischer Sicht wäre es übrigens durchaus sinnvoll, dass auch das Booster-Zertifikat nicht sofort gültig ist. In einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt Professor Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt, dass man mit mindestens sieben Tagen, besser noch mit den bereits von der Erst- und Zweitimpfung bekannten zwei Wochen rechnen sollte, bis der Booster seine volle Schutzwirkung entfaltet. Ihre Kollegin Professor Ulrike Protzer, Direktorin des Instituts für Virologie an der Technischen Universität München, geht von 12 bis 14 Tagen aus. 

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