Sonderregeln im Apothekenalltag
Corona-Pandemie
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Was tun bei abgelaufenen COVID-19-Impfzertifikaten?

rotes Schild Gültigkeit abgelaufen liegt auf Smartphone mit digitalem Impfzertifikat
Impfzertifikate können nach Ablauf aktualisiert oder neu ausgestellt werden. | Bild: IMAGO / Christian Ohde

Eigentlich war es um die COVID-19-Impfzertifikate in den vergangenen Monaten eher ruhig geworden. Nun droht ein neuer Ansturm: Nach und nach laufen die digitalen Impfnachweise ab, erste Kunden kommen bereits Hilfe suchend in die Offizinen. Was kann das Apothekenpersonal tun?

In einem aktuellen Rundschreiben geht jetzt der Apothekerverband Schleswig-Holstein (AVSH) auf dieses Problem ein. „Die Ausstellung der COVID-19-Impfzertifikate war in Apotheken erstmalig am 14. Juni 2021 möglich“, erinnert der Verband. Die ausgestellten Impfnachweise laufen ein Jahr nach der Ausstellung ab. Wer eine der Apps des Robert Koch-Instituts (RKI) – sprich die Corona-Warn-App oder die CovPass-App – nutzt, bekommt laut AVSH innerhalb der App eine Benachrichtigung, dass sein Impfzertifikat bald nicht mehr gültig ist. Das dürfte in den kommenden Wochen zahlreiche Bürger betreffen. „Bereits 28 Tage vor dem Ablaufdatum weisen die Apps auf die drohende Ungültigkeit hin.“

Aktualisierung des Zertifikats nach Update der App möglich

Die Betroffenen sollen sich noch ein wenig gedulden: Denn das RKI plant nach Angaben des Verbands, dass die Corona-Warn-App ab Ende Mai und die CovPass-App ab Juni nach einem Update fähig sein sollen, technisch abgelaufene COVID-19-Impfzertifikate zu aktualisieren. „Folglich können die Nutzer der Apps dann ihre COVID-19-Impfzertifikate auch selbstständig aktualisieren“, schreibt der AVSH. Das RKI bereitet demnach eine entsprechende Information auf den Websites der Corona-Warn-App und der CovPass-App vor.

Doch was ist, wenn Kunden nicht so lange warten können? In diesem Fall, so der AVSH, dürfen die Apotheken aushelfen. „Sollte eine Aktualisierung der COVID-19-Impfzertifikate bereits zuvor erforderlich sein, kann eine Neuausstellung auf Wunsch der geimpften Person auch in der Apotheke erfolgen“, heißt es dazu im Rundschreiben.

Anmerkung der Redaktion:

Zumindest in der CovPass-App scheint die neue Funktion bereits eingebunden. Nach der Aktualisierung wies die App am 18.05.2022 im Startbildschirm darauf hin.

Auf Wunsch Zertifikat neu ausstellen

Schwierigkeiten könnten Menschen bekommen, die das Zertifikat nur im Papierformat mit sich führen und keine App installiert haben, in die sie den Nachweis einpflegen können. Sie werden erst bei einer Prüfung darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr Impfnachweis technisch abgelaufen ist. Denn: „Weder das Ausstellungsdatum noch das technische Ablaufdatum sind direkt vom Zertifikat ablesbar“, informiert der AVSH.

Sollte es nun so weit gekommen sein und die Person wünscht in der Apotheke ein neues Zertifikat, dürfen die Mitarbeitenden ein solches ausstellen, betont der Verband. „Neuausstellungen der COVID-19-Zertifikate sind gemäß Artikel 3 Absatz 4 Verordnung (EU) 2021/953 auf Wunsch der Inhaber der Originalzertifikate zu ermöglichen. Dies gilt bei Änderungen personenbezogener Daten oder zur Impfung, aber auch bei Verlust des Originalzertifikats, was sinngemäß auch die technisch abgelaufenen COVID-19-Impfzertifikate einbezieht.“ In Deutschland sei dies durch § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (Anspruch) und § 9 Abs. 3 Coronavirus-Impfverordnung (Vergütung) geregelt.

Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte vor einer Ausstellung im Einzelfall mit der geimpften Person abgeklärt werden, ob eine Verlängerung über die oben beschriebene Vorgehensweise möglich ist beziehungsweise abgewartet werden kann, rät der AVSH. Sobald die Aktualisierung der Apps erfolgt ist, wird den Angaben zufolge auch die „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker:innen“ der ABDA um entsprechende Hinweise ergänzt.

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