Für den Verkehr mit bestimmten Arzneimitteln herrschen in der Apotheke teils strenge Dokumentationspflichten. Doch was ist bei Betäubungsmitteln, Tierarzneimitteln und Blut-zubereitungen konkret zu beachten?
Infolge der MDR sind weitere Dokumentationspflichten in der Apotheke entstanden. Aber durch die systematische Integration in bereits bestehende Abläufe wie die Fertigarzneimittelprüfung oder die Kombination von Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis lässt sich viel Arbeit sparen.
Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung brachte auch für Apotheken weitere Dokumentationspflichten mit sich. Aber wann braucht man eigentlich eine schriftliche Einwilligung der Kunden zur Datenverarbeitung?