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Einigung in der GroKo: PTA-Ausbildung soll bei 2,5 Jahren bleiben

Wie lange soll die PTA-Ausbildung dauern und welche Kompetenzen sollen damit erworben werden – die zentralen Streitpunkte heute im Bundestag zwischen CDU und SPD. | Bild: imago images / ingimage

Mit dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im August beschlossen hatte, soll insbesondere die Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten/-innen reformiert werden. Die Ausbildungsdauer soll aber – zumindest laut Entwurf – bei 2,5 Jahren bleiben. Es sind zudem Veränderungen bei der späteren PTA-Tätigkeit vorgesehen: PTA sollen künftig erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übernehmen können. Und auch zur Vergütung der PTA-Schüler soll es neue Vorgaben in den Ausbildungsverträgen geben. Den Apotheken stehen zudem Mehrausgaben für PTA-Fortbildungen bevor. Allerdings hat es in den vergangenen Wochen vermehrt Diskussionen um die Ausbildungsdauer gegeben. Obwohl der Bundesrat – das Gesetz ist zustimmungspflichtig – eine Verlängerung der Ausbildung eingefordert hat, hatte die Bundesregierung nur erklärt, sie werde dieses Anliegen „prüfen“. Bislang lag auch kein Änderungsantrag aus dem Bundestag vor, der eine Verlängerung vorsieht. Auch in den Verbänden ist man sich uneins: Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA (BVpta) wollten die Fachschulausbildung von 24 auf 30 Monate verlängern. Inklusive der praktischen Ausbildung hätte sich die Ausbildung somit auf drei Jahre verlängert. Die ABDA hielt dagegen und wollte an der bestehenden Dauer nichts ändern.

Kommt nun ein Vermittlungsausschuss ins Spiel?

Zuletzt machte in dieser Angelegenheit aber die SPD Druck: Die SPD-Gesundheitsexpertin Bettina Müller legte dem Ministerium drei Prüfbitten zu der Reform vor. Konkret wünscht sich die SPD eine Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre. Zudem sollten nicht mehr nur Apotheker, sondern auch erfahrene PTA in der Apotheke Fachanleitungen bei PTA-Schülern übernehmen dürfen. Und: Klinikapotheken sollten als Ort und Träger für PTA-Ausbildungen ergänzt werden. Mit ihrer zentralen Forderung nach der Ausbildungsverlängerung konnte sich die SPD allerdings nicht durchsetzen. Nach Informationen von DAZ.online stand zuletzt zur Debatte, dass man nach der 2,5-jährigen Ausbildung noch einen achtwöchigen Theorie-Block einführt, um die PTA dann in die Apotheke zu entlassen. Doch offenbar war der SPD das zu wenig. Immerhin: Nach acht Jahren soll die Ausbildung evaluiert werden, um dann erneut zu untersuchen, ob Änderungen nötig sind. Es wird spannend, wie der Bundesrat diese Einigung bewertet. Denn die Länder hatten sich in ihrer ersten Stellungnahme klar für eine Verlängerung der Ausbildungszeit ausgesprochen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, könnten die Länder rein theoretisch einen Vermittlungsausschuss einberufen.

Praxisanleitungen für erfahrene PTA möglich

Was die sogenannten Praxisanleitungen betrifft, konnte die SPD die Union allerdings überzeugen. Künftig sollen auch erfahrene PTA mit pädagogischer Zusatzqualifikation anleiten dürfen. Konkret sollen Praxisanleitungen künftig durch Apotheker sowie durch weiteres pharmazeutisches Personal, das über eine pädagogische Zusatzqualifikation und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügt, angeboten werden können. Eine weitere von der SPD eingebrachte Forderung soll nun ebenfalls per Änderungsantrag in die Reform eingebracht werden. Demnach sollen die Krankenhausapotheken als Ort und Träger der praktischen PTA-Ausbildung ergänzt werden. Das Krankenhausgesetz soll um den PTA-Beruf ergänzt werden. 

Weitere Änderungsanträge wurden wohl zudem beschlossen, die bis dato aber noch nicht vorliegen.