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OTC-Schmerzmittel künftig mit Warnhinweis

Bild: Viacheslav Iakobchuk / Adobe Stock

Die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung verpflichtet die Hersteller dazu, auf den Verpackungen von nicht-rezeptpflichtigen Schmerzmitteln einen einheitlichen Warnhinweis aufzubringen. Dieser soll lauten: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“ Auf Rezeptur- und Defekturarzneimittel soll der Hinweis aufgebracht werden: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!“

Anwendungsbereich

Diese Verordnung bezieht sich auf oral oder rektal anzuwendende rezeptfreie Arzneimittel, die ausschließlich zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber vorgesehen sind. Sie umfasst die Wirkstoffe Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon.

Übergangsfristen für Hersteller und Apotheken

Die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung wird voraussichtlich zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Ab dann haben die Hersteller aber noch zwei Jahre Zeit für die Umstellung. So lange dürfen sie noch Packungen ohne Warnhinweis in den Verkehr bringen. Großhändler und Apotheken dürfen diese Arzneimittel aber auch noch über diesen Zeitpunkt hinaus verkaufen. Für Rezeptur- und Defekturarzneimittel gilt dagegen: Diese dürfen ohne Warnhinweis nur noch bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten der neuen Verordnung in Verkehr gebracht werden.

Maßnahme gegen den Schmerzmittel-Missbrauch

Mit dem Warnhinweis sollen Verbraucher dafür sensibilisiert werden, dass Schmerzmittel, auch wenn sie rezeptfrei erhältlich sind, Gefahren bergen. Experten kritisieren immer wieder das derzeitige Verbraucherverhalten. So würden Schmerzmittel in Deutschland sehr häufig und oft zu lange eingenommen.. Die Deutsche Schmerzgesellschaft verweist auf folgende Fakten:

  • Fast jeder zweite Erwachsene (46 Prozent) verwendet innerhalb von vier Wochen mindestens einmal OTC-Analgetika.
  • Gut ein Fünftel (22 Prozent) der Anwender nimmt OTC-Analgetika länger als vier Tage.
  • Viele von ihnen – fast ein Drittel der Männer und ein Fünftel der Frauen – lesen die Anwendungsempfehlungen nicht.
  • Schätzungen zufolge wenden ein bis drei Prozent der Allgemeinbevölkerung täglich Schmerzmittel an.

Wichtiger Schritt

Die Deutsche Schmerzgesellschaft beklagt, dass der Missbrauch von rezeptfreien Schmerzmitteln sogar häufiger sei als der von Beruhigungsmitteln. Der Analgetika-Warnhinweis sei daher ein wichtiger Schritt für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland. Auch die Bundesapothekerkammer begrüßt die Verordnung. Quellen: Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit: Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV); Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.; DAZonline