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PTA-Ausbildung während Corona-Pandemie erleichtert

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will unter anderem die PTA-Ausbildung flexibler gestalten. | Bild: imago images / Panthermedia

In der aktuellen Situation ein Studium oder eine schulische Ausbildung zu absolvieren, ist kaum möglich – erst recht nicht, wenn man alle Regeln einhalten will, die für den Abschluss vorgeschrieben sind. Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist das nicht entgangen: Im Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz hat es die Grundlagen dafür geschaffen, dass unter anderem die Approbationsordnung für Apotheker gelockert werden kann, um den Studierenden auf ihrem Weg in den Beruf keine Steine in den Weg zu legen.

Verordnung schafft Flexibilität in der Ausbildung von Gesundheitsfachberufen

Das Gesetz soll auch ermöglichen, die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen, zu denen auch die PTA-Lehre zählt, an die derzeit schwierigen Bedingungen anzupassen. In einem am Dienstag vorgelegten Entwurf für eine „Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heißt es, das BMG werde es den Ländern vorübergehend ermöglichen, von den in den jeweiligen Berufsgesetzen festgeschriebenen Anforderungen abzuweichen. „Dadurch werden in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Ausbildungen und die Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen weiterhin ermöglicht und soweit notwendig durch an die Lage angepasste Formate flexibilisiert.“ Das Erreichen des jeweiligen Ausbildungsziels müsse dabei stets gewährleistet sein. „Dies sichert die Ausbildungsqualität und dient der Patientensicherheit.“

Längere Ausbildungsdauer, kürzere praktische Prüfungen 

Dem Entwurf zufolge darf der theoretische und praktische Unterricht unter anderem für PTA künftig digital stattfinden. Auch andere geeignete Unterrichtsformate sind demnach erlaubt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern. Zudem kann die Ausbildungsdauer mit Zustimmung der zuständigen Behörde um maximal sechs Monate über die vorgesehene Ausbildungszeit hinaus verlängert werden.

Sofern für den praktischen Teil der staatlichen Prüfung Patientenkontakt vorgesehen ist, darf dieser durch geeignete Modelle, Simulationspersonen oder Fallvorstellungen ersetzt werden. Den Laborteil können die Behörden zeitlich verkürzen oder durch andere geeignete Formate ersetzen. Die Verordnung tritt zusammen mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft, das am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat. Ihre Gültigkeit erlischt ein Jahr nach dem Aufheben der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, spätestens aber am 31. März 2022.