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Sumatriptan bald ohne Rezept?

Ein weiteres Triptan könnte bald in der Selbstmedikation zur Verfügung stehen. | Bild: benjaminnolte / Adobe Stock

Im vergangenen Sommer hatte sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter anderem dafür ausgesprochen, Sumatriptan zur oralen Anwendung in der Stärke 50 mg aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Es war nicht das erste Mal, dass der Ausschuss sich mit einem möglichen OTC-Switch des Triptans befasst hat – darüber wird bereits seit 2013 diskutiert. Geschehen war bislang allerdings nichts.

Änderung in Anlage 1 AMVV vorgesehen

Das dürfte sich in Kürze ändern. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie für Landwirtschaft und Ernährung haben bereits im vergangenen Dezember einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel“ vorgelegt. Und folgen darin der Empfehlung des Sachverständigenausschusses zu Sumatriptan und weiteren Wirkstoffen.

Konkret soll in der Anlage 1 zur Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) folgende Ausnahme für Sumatriptan festgelegt werden: Der Wirkstoff ist rezeptfrei „zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 50 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 100 mg je Packung“.

Ibuprofen-Saft ab drei Monaten rezeptfrei

Nach Nara- und Almotriptan wäre Sumatriptan damit das dritte OTC-Triptan. Logisch erscheint dieser Schritt auch, da Sumatriptan das Triptan ist, mit dem es die meisten Erfahrungen gibt, da es das erste in Deutschland zugelassene war und zudem das am häufigsten verordnete ist.

Laut Referentenentwurf gibt es derzeit nur ein Sumatriptan-Arzneimittel auf dem Markt, das die Bedingungen für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht erfüllt. Alle weiteren entsprechenden 27 Arzneimittel erfüllten diese nur teilweise. Weiterhin ist eine Änderung bei der Position Ibuprofen vorgesehen: Ibuprofen-Saft soll schon für Kinder ab drei Monaten statt ab sechs Monaten rezeptfrei zu haben sein.

Nun ist der Bundesrat am Zug

Bis vergangene Woche waren die betroffenen Verbände zur Stellungnahme zum Referentenentwurf aufgerufen. Nicht zuletzt beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller dürfte man die geplanten Änderungen zu Sumatriptan begrüßen – hier hatte man sich schon lange für den Switch stark gemacht.

Der Verordnungsentwurf kann sodann dem Bundesrat zugeleitet werden, der ihm noch zustimmen muss.