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Wie gesundheitsgefährdend ist Fipronil?

Bild: HadelProductions - iStockphoto.com

Ein Insektenbekämpfungsmittel

Fipronil ist ein Breitspektrum-Insektizid und gehört zu den Phenylpyrazolen. Es wird unter anderem gegen Flöhe, Läuse und Schaben eingesetzt. Zudem bekämpft es auch Milben und Zecken (akarizide Wirkung). Die Substanz wird deshalb auch als Tierarzneimittel für Hunde und Katzen eingesetzt. In der Apotheke sind gängige Spot-on-Präparate mit dem Wirkstoff Fipronil zum Beispiel Bolfo®, Fipralone® und Frontline®. In der Landwirtschaft wird Fipronil teilweise als Pflanzenschutzmittel verwendet. Außerdem findet es sich in Ködergranulaten gegen Ameisen. Unerwünscht ist jedoch die bienengefährliche Wirkung der Chemikalie.

Einsatz bei Nutztieren nicht erlaubt – festgelegte Rückstandshöchstmenge

Bei lebensmittelliefernden Tieren – also Nutztieren – darf Fipronil nicht eingesetzt werden. Daher wird der aktuelle Nachweis der Substanz in Millionen von Hühnereiern als Skandal bezeichnet. Für Fipronil gilt ein Rückstandshöchstgehalt in Produkten von 0,005 mg/kg. Wird der Rückstandshöchstgehalt überschritten, sind die entsprechenden Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Nun hat man in Eiern erhöhte Fipronil-Werte festgestellt. Laut derzeitigen Analyseergebnissen wurde der höchste Gehalt mit 1,2 mg Fipronil/kg Ei in Belgien gemessen. In Deutschland wurden Höchstwerte von bis zu 0,051 mg/kg Ei gemeldet.

Für den Menschen gilt die Akute Referenzdosis (ARfD)

Wie gesundheitsgefährdend sind nun erhöhte Fipronil-Konzentrationen in Lebensmitteln für den Menschen? Basis für die gesundheitliche Risikobewertung ist die sogenannte Akute Referenzdosis (ARfD). Sie wurde für Fipronil auf 0,009 mg/kg Körpergewicht festgelegt. Die ARfD bezeichnet jene Substanzmenge pro Kilogramm Körpergewicht, die man innerhalb von 24 Stunden über die Nahrung aufnehmen kann, ohne dass ein erkennbares Gesundheitsrisiko droht. Abgeleitet wurde dieser gesundheitliche Richtwert aus Toxizitätsstudien bei Ratten. Zusätzlich wurde für den Menschen noch ein Sicherheitsfaktor von 100 hinzugerechnet.

Derzeitige Einschätzung: keine akute Gesundheitsgefahr

Gemessen am bislang höchsten Gehalt (in Belgien) von 1,2 mg Fipronil/kg Ei kann ein Kind mit einen Körpergewicht von zehn Kilogramm ein Ei pro Tag essen, ohne dass die ARfD überschritten wird. Ein Erwachsener mit 65 kg Körpergewicht kann täglich sieben Eier essen, ohne dass die Referenzdosis überschritten wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird Fipronil durch Kochen oder Braten nicht abgebaut. Deshalb ist davon auszugehen, dass Eier in verarbeiteter Form den gleichen Fipronil-Gehalt aufweisen wie unverarbeitete Eier.

Nach Einschätzung des zuständigen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist jedoch nach derzeitiger Datenlage und auf der Basis von Verzehrdaten eine akute gesundheitliche Gefährdung der Verbraucher in Deutschland, einschließlich Kinder, unwahrscheinlich. Übrigens: Aus ernährungsphysiologischer Sicht empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) für Erwachsene einen Verzehr von bis zu drei Eiern wöchentlich (verarbeitete Eier eingerechnet).

Toxisch, aber nicht krebserregend

Das Bundesinstitut betont, dass selbst bei Überschreitung der ARfD nicht zwangsläufig eine konkrete Gesundheitsgefahr bestehe. Sie sei allerdings möglich. Im Tierversuch ist Fipronil akut toxisch, wenn es oral oder über die Haut aufgenommen oder inhaliert wird. Der Stoff ist nach BfR-Angabe nicht als haut- oder augenreizend eingestuft, verursacht keine allergischen Hautreaktionen und wird nach derzeitigem Wissensstand nicht als erbgutverändernd oder krebserregend eingestuft. Die erwünschte Fipronil-Wirkung bei Schädlingen erklärt man sich durch gestörte Neurotransmitter-Aktivitäten im Gehirn, die letztlich zum Tod führen. Die toxische Wirkung bei Säugetieren ist weit geringer. Bei Ratten wirkt Fipronil toxisch auf das Nervensystem, wobei diese Effekte bei erwachsenen Tieren reversibel sind. Es wurden außerdem bei Ratten und Mäusen toxische Effekte auf die Leber beobachtet. Quellen: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR); Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL); DAZ.online