Podcast
Praxiswissen
2 min merken gemerkt Artikel drucken

PTAheute-Montagsbriefing vom 24.07.2023: E-Rezept-Retax, Aspartam & Dosierungsangaben 

Collage Montags-Briefing 30/2023
Bild: Lilli, full image, contentdealer / AdobeStock; IMAGO / snowfieldphotography; bearbeitet von PTAheute 

Im „PTAheute-Montagsbriefing“ fassen wir die wichtigsten Geschehnisse, News und Informationen zusammen, sodass Sie direkt zum Wochenstart auf dem neuesten Stand sind. In dieser Woche geht es unter anderem um folgende Themen: 

E-Rezept: Keine Retax bei abweichenden Arztnamen 

Mit der Möglichkeit, E-Rezepte per elektronischer Gesundheitskarte einzulösen, steht diese digitale Möglichkeit nahezu jedem zur Verfügung. Auch viele Apotheken sind bereits technisch in der Lage, die Verordnungen zu beliefern. Eine Retaxfalle bereitete bislang Bauchschmerzen und Kopfzerbrechen, gehört aber jetzt der Vergangenheit an.

Wann ist eine Dosierungsangabe Pflicht? 

Egal ob „morgens und abends eine Tablette einnehmen“ oder das viel benutzte „Dj“– eine Dosierungsanweisung auf Rezepten ist Pflicht. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit erhöht werden. Doch mit Einführung dieser Vorschrift ist auch ein „neuer“ Retaxgrund entstanden. Wie kann man diese Retaxfalle umgehen? 

Hilfstaxe angepasst: Mehr Geld für deutsche Cannabisblüten 

Kaum ein Thema wird im Bereich Gesundheit so intensiv diskutiert wie die Legalisierung von Cannabis. Während die Ampelregierung noch Pläne vorstellt, Medizinalcannabis aus der Betäubungsmittelpflicht zu entlassen, hat das BfArM die Preise angepasst. Erfreulicherweise bekommen Apotheken nun mehr Geld.

Aspartam: Ist der Süßstoff krebserregend? 

Zucker gilt als Ursache für viele gesundheitliche Probleme. Groß ist daher der Wunsch nach gesünderen Alternativen. Mit Aspartam gibt es seit vielen Jahren einen Zuckerersatz. Doch dieser steht in der Kritik. Krebserzeugend oder nicht? Die Meinung der WHO mag überraschen.

Hier finden Sie den Podcast zum Anhören:

Ja, ich möchte Inhalte von Podlove sehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Zurück