In der Apotheke werden PTA mit den unterschiedlichsten Themen konfrontiert. Lesen Sie hier die tagesaktuellen News aus den Bereichen Pharmazie, Forschung, Ernährung, Gesundheit und vielem mehr. Bleiben Sie informiert, um Ihre Kunden stets kompetent zu beraten.
PTAheute-Pinnwand KW 33/2026: Influenza-Impfung, Abnehmpille, Lieferengpass

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:
Ab September 2026: Vergütung für Grippeimpfung steigt
Ab dem 1. September 2026 erhalten Apotheken für die Durchführung und Dokumentation einer Grippeschutzimpfung 11,00 Euro. Bisher lag die Vergütung bei 10,68 Euro, damit steigt sie um rund 3 Prozent.
Zusätzlich bekommen Apotheken 0,99 Euro für Nebenleistungen, zum Beispiel für Verbrauchsmaterialien und das Risiko einer Absetzung. Beide Vergütungen sind umsatzsteuerfrei. Außerdem können die Beschaffungskosten des Impfstoffs abgerechnet werden.
Die neue Vergütung soll die gestiegenen Kosten in den Apotheken berücksichtigen und die Finanzierung der Grippeschutzimpfungen für die Saison 2026/2027 sichern. Grundlage ist eine 2025 zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband vereinbarte neue Vergütungsregelung. Quelle: js / daz.online
Abnehmpille: ABDA warnt vor dubiosen Online-Angeboten
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnt vor dubiosen Online-Angeboten rund um die geplante Einführung von Semaglutid-Tabletten zur Gewichtsreduktion. Das verschreibungspflichtige Medikament soll voraussichtlich ab September 2026 in Deutschland erhältlich sein.
Die Tabletten sind keine Lifestyle-Produkte, sondern wirksame Medikamente mit möglichen Nebenwirkungen. Im Gegensatz zur wöchentlichen Spritze werden sie täglich unter besonderen Bedingungen eingenommen: Vor der Einnahme darf mindestens acht Stunden nichts gegessen werden. Danach müssen 30 Minuten auf Essen, Getränke und andere Medikamente verzichtet werden.
Die ABDA betont deshalb die Bedeutung der Beratung und Kontrolle durch Apotheken. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören vor allem Übelkeit, Durchfall, Verstopfung, Bauchschmerzen und Erbrechen, insbesondere zu Beginn der Behandlung. Quelle: ABDA / vs
Chargenrückruf: Litalir 500 mg Hartkapseln, „Orifarm“, 100 Stück
Die Firma Orifarm GmbH ruft das Arzneimittel Litalir 500 mg Hartkapseln, „Orifarm“, 100 Stück (PZN 00559658) mit den Chargen 4L9716 und 4L9735 zurück.
Grund dafür ist ein Qualitätsmangel der Chargen: Es besteht ein Risiko der Bildung von Pulverklumpen im Inneren der Kapsel.
Apotheken werden gebeten ihre Lagerbestände zu überprüfen und Packungen der genannten Chargen aus dem Verkauf zu nehmen. Betroffene Packungen sollen zur Gutschrift an den Hersteller zurückgeschickt werden. Quelle: AMK / vs
Buscopan® Plus kooperiert mit Eintracht Frankfurt im Frauenfußball
Buscopan® Plus ist seit August 2026 offizieller Partner der Frauenmannschaft von Eintracht Frankfurt. Die Kooperation ist zunächst bis 2028 geplant und soll das Thema Frauengesundheit und Menstruationsbeschwerden stärker in den Fokus rücken.
Regelschmerzen können Alltag, Beruf und Sport beeinträchtigen und sind ein häufiges Beratungsthema in Apotheken. Buscopan® Plus kombiniert Butylscopolamin (10 mg) zur Krampflösung mit Paracetamol (500 mg) zur Schmerzlinderung.
Mit der Partnerschaft möchte Hersteller Opella insbesondere jüngere Frauen über Menstruationsbeschwerden, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten informieren. Quelle: PM Opella / vs
Ausstellungen „Körperwelten“: Gunther von Hagens gestorben
Gunther von Hagens, der Erfinder der Plastination und Gründer der „Körperwelten“-Ausstellungen, ist im Alter von 81 Jahren gestorben. Er litt seit vielen Jahren an Parkinson.
In den 1970er-Jahren entwickelte er in Heidelberg die Plastination, bei der menschliche Körper dauerhaft konserviert werden. Seine „Körperwelten“-Ausstellungen wurden weltweit von Millionen Menschen besucht, waren aber auch wegen der Frage nach der Menschenwürde umstritten.
Von Hagens gründete das Institut für Plastination und später die Gubener Plastinate GmbH. Dort werden menschliche und tierische Präparate hergestellt. Die menschlichen Körper stammen von Menschen, die ihren Körper nach dem Tod der Wissenschaft zur Verfügung gestellt haben. Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Seit Juli 2026: Ein Ausdruck mit vier E-Rezepten
Seit dem 1. Juli 2026 können auf einem Papierausdruck bis zu vier E-Rezepte abgebildet sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Patientenausdruck entsprechend angepasst.
Jedes Rezept kann über einen eigenen 2D-Code abgerufen werden. Ein zusätzlicher Sammel-Code ermöglicht den Zugriff auf alle Rezepte gleichzeitig.
Nach der Abgabe kann der Ausdruck aus Datenschutzgründen vernichtet werden. Wichtig: Bei Abweichungen zwischen Papierausdruck und elektronischer Verordnung gilt grundsätzlich die elektronische Verordnung.
Mehr dazu erfahren Sie auf daz.online. Quelle: js / daz.online
Litfulo® (Ritlecitinib): Neue Risikohinweise und Empfehlungen für die Anwendung
Für Litfulo® (Ritlecitinib) wurden die Maßnahmen zur Risikominimierung aktualisiert. Der JAK3-Hemmer wird zur Behandlung der schweren Alopecia areata bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren eingesetzt.
Wie bei anderen JAK-Inhibitoren bestehen Risiken für schwere Herz-Kreislauf-Ereignisse, Krebserkrankungen, schwere Infektionen und venöse Thromboembolien.
Bei Patienten ab 65 Jahren, mit bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder entsprechenden Risikofaktoren sowie bei erhöhtem Krebsrisiko sollte Ritlecitinib nur eingesetzt werden, wenn keine geeigneten Alternativen verfügbar sind.
Bei weiteren Risikofaktoren für Thrombosen ist Vorsicht geboten. Zudem werden regelmäßige Hautuntersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs empfohlen. Die Produktinformationen und Schulungsmaterialien werden entsprechend angepasst. Quelle: AMK / vs
Pädia startet Coupon-Aktion für BellyBiom® in Apotheken
Die Pädia GmbH unterstützt Apotheken von August bis Oktober 2026 mit einer Coupon-Aktion für BellyBiom®. Kunden erhalten beim Kauf einen Sofortrabatt von 2 bis 3 Euro:
- 2 Euro Rabatt auf die Einzelpackung BellyBiom® Tropfen (7,5 ml)
- 3 Euro Rabatt auf die Doppelpackung (2 × 7,5 ml)
Die Abwicklung erfolgt unkompliziert über acardo und Kassenkarten, sodass für das Apothekenpersonal kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Die Aktion soll den Abverkauf und Zusatzverkauf im Beratungsgespräch fördern. Quelle: PM InfectoPharm / vs
Vorübergehender Lieferengpass von Nexviadyme® und Myozyme®
Bei Nexviadyme® (Avalglucosidase alfa) und Myozyme® (Alglucosidase alfa) kommt es derzeit zu einem vorübergehenden Lieferengpass. Beide Arzneimittel werden zur langfristigen Enzymersatztherapie bei Morbus Pompe eingesetzt.
Sanofi hat Maßnahmen eingeleitet, um die Auswirkungen des Engpasses möglichst gering zu halten. Über die Verwendung der verfügbaren Bestände sollen die behandelnden Ärzte und zuständigen Gesundheitsbehörden anhand des individuellen Patientenbedarfs entscheiden.
Apotheken sollen betroffene Einrichtungen entsprechend informieren. Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit den beiden Wirkstoffen sollen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gemeldet werden. Quelle: AMK / vs
Aus DAZ-App wird DAV eKiosk
Die bisherige DAZ-App wird durch den neuen DAV eKiosk ersetzt. Ab sofort sind dort alle neuen digitalen Ausgaben der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) sowie das digitale Heftarchiv verfügbar.
Für Nutzer ändert sich zunächst wenig: Das aktuelle ePaper kann weiterhin wie gewohnt online gelesen werden. Der bisherige DAViD-Login bleibt bestehen.
Das Archiv umfasst mehr als 1.000 DAZ-Ausgaben seit 2006 sowie alle PTAheute-Ausgaben seit 2007. Die Hefte können auch heruntergeladen und offline gelesen werden.
Der DAV eKiosk ist aktuell als Webbrowser-Version verfügbar. Eine neue Smartphone-App für iOS und Android soll in Kürze folgen.
Tavneos®: Widerruf der Zulassung in der Europäischen Union
Die Europäische Kommission hat am 4. August 2026 die EU-Zulassung von Tavneos® (Avacopan) widerrufen. Grund ist eine neue Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses, das nun nicht mehr als positiv angesehen wird.
Tavneos war seit 2022 zur Behandlung von Erwachsenen mit schwerer aktiver Granulomatose mit Polyangiitis (GPA) oder mikroskopischer Polyangiitis (MPA) zugelassen.
Mit der Entscheidung ist Tavneos nicht mehr verkehrsfähig. In Apotheken vorhandene Bestände müssen daher bis auf Weiteres getrennt von verkehrsfähiger Ware gelagert werden. Die AMK stimmt das weitere Vorgehen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Zulassungsinhaber ab. Quelle: AMK / vs
Neues EU-Verpackungsrecht seit 12. August 2026: Was Apotheken beachten müssen
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und ersetzt zusammen mit dem deutschen Durchführungsgesetz das bisherige Verpackungsgesetz. Die Regelungen sind auch für Apotheken relevant, da nahezu alle verkauften Produkte verpackt sind.
Für Apotheken ist vor allem wichtig, welche Rolle sie in der Lieferkette einnehmen. In der Regel sind sie Vertreiber, wenn sie bereits verpackte Ware von deutschen Lieferanten einkaufen und weiterverkaufen. Dann müssen sie insbesondere prüfen, ob die Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind und die erforderlichen Herstellerangaben enthalten. Stichprobenartige Kontrollen beim Wareneingang können dabei sinnvoll sein.
Kaufen Apotheken verpackte Waren direkt aus Nicht-EU-Ländern, gelten sie als Importeure und haben zusätzliche Pflichten. Bei Eigenmarken können Apotheken sogar als Erzeuger gelten und deutlich umfangreichere Anforderungen erfüllen müssen.
Wichtig ist außerdem die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Apotheken müssen sich in der Regel nicht selbst um Registrierung und Systembeteiligung kümmern, wenn sie die Ware von deutschen Lieferanten beziehen. Sie sollten jedoch von ihren Lieferanten beispielsweise die LUCID-Registrierungsnummer und Nachweise über die Systembeteiligung abfragen.
Für Apotheken empfiehlt es sich daher, die eigenen Lieferketten zu prüfen, die Verpackungskennzeichnungen beim Wareneingang zu kontrollieren und Lieferanten auf die neuen Anforderungen hinzuweisen. Bei Verstößen können Vertriebsverbote und rechtliche Konsequenzen drohen. Quelle: daz.online