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Praxiswissen
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Packungsgröße AV – Darf Nachfolgerpackung abgegeben werden?

Rosanes Rezept in einer Hand
Wird eine Packungsgröße aus dem Handel genommen, darf die Nachfolgerpackung nicht automatisch abgegeben werden. | Bild: cineberg / Adobe Stock

Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Frage:

Wir haben eine Verordnung über „3 x Colchicum Dispert 50 St. N2“ erhalten. Die 50-Stück-Packung ist AV und nicht mehr lieferbar, als Nachfolger ist Colchicin Tiofarma 0,5 mg 30 Stück angegeben. Ist die Abgabe von dreimal 30 Stück auf diesem Rezept möglich? Oder brauchen wir ein neues Rezept?

Antwort

Die 50er-Packungen sind außer Handel, da die Packungen aufgrund von Berichten zu Überdosierungen mit tödlichem Ausgang auf maximal 30 ml bzw. 30 Tabletten (entspricht je 15 mg, damit ausreichend zur Behandlung von mindestens zwei Gichtanfällen) begrenzt werden mussten.

Die 30er-Packung trägt kein N-Kennzeichen und ist daher nicht aut-idem-fähig zur ursprünglichen 50er-Packung. Daher ist ein „automatischer“ Austausch auf die 30er-Packung nicht erlaubt. Sie müssen ein neues Rezept durch den Arzt ausstellen lassen, auf dem er den Nachfolger in gewünschter Packungsanzahl verordnet.

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