Rezeptur
Praxiswissen
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Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.54.): Zusätzliches Füllmittel für Kapseln und Pulver

Füllstoff wird mit Kartenblatt auf einem Kapselfüllgerät in die Kapseln verteilt
Ein weiterer Kapselfüllstoff steht im NRF zur Verfügung. | Bild: IMAGO / Westend61

Als Standardfüllmittel für Hartgelatinekapseln wird normalerweise eine Mischung aus 99,5 Teilen Mannitol und 0,5 Teilen Siliciumdioxid (Aerosil®) verwendet. Diese Pulvermischung wird in der Apotheke meist auf Vorrat hergestellt, die Herstellung dazu ist im NRF unter der Vorschrift S.38. beschrieben.

Mit dem Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.54.) ist eine weitere Vorschrift für ein Füllmittel hinzugekommen. Der Füllstoff kann zur rezepturmäßigen Herstellung von Kapseln und abgeteilten Pulvern verwendet werden.

Anwendung bei größeren Wirkstoffteilchen und Fertigarzneimitteln interessant

Im Gegensatz zur Mischung aus Mannitol und Siliciumdioxid ist das Füllmittel auch zur Verarbeitung von nicht mikrofein gepulverten Arzneistoffen geeignet, deren Teilchengröße annähernd im Bereich der Mikrokristallinen Cellulose (100 µm) liegt. Das Antibiotikum Neomycinsulfat kann beispielsweise mit dem Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.54.) zu Kapseln und abgeteilten Pulvern verarbeitet werden. 

Weiterhin kann das Füllmittel zur Herstellung von Kapseln aus Fertigarzneimitteln, die diesen Füllstoff bereits enthalten, eingesetzt werden. 

Zur Herstellung anteilig anreiben

Zur Herstellung des Füllmittels muss Mikrokristalline Cellulose mit einem mittleren Teilchendurchmesser von 100 µm und der spezifischen Oberfläche von 1,25 m2/g verwendet werden. Die Pulvermischung hat dabei folgende Zusammensetzung:

Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.54.)
StoffMasse
Hochdisperses Siliciumdioxid0,5 g
Mikrokristalline Cellulose (100 µm) zu 100,0 g

Nach dem Abwiegen der beiden Feststoffe wird zunächst das Hochdisperse Siliciumdioxid in eine ausreichend große Fantaschale überführt und mit rund einem Zehntel der Mikrokristallinen Cellulose versetzt. Danach wird zweimal für jeweils 30 Sekunden verrührt und abgeschabt. 

Sind bei leichter Bewegung der Schale noch Klumpen von mehr als 1 mm Durchmesser an der Oberfläche zu erkennen, muss weiter verrührt und abgeschabt werden. Diese Agglomerate bestehen hauptsächlich aus Hochdispersem Siliciumdioxid und können leicht mit dem Pistill zerteilt werden. 

Anschließend wird die noch fehlende Mikrokristalline Cellulose dazugegeben und die Pulvermischung wieder zweimal für jeweils 30 Sekunden verrührt und abgeschabt. 

Mischung ergibt feines, fließfähiges Pulver 

Am Ende der Herstellung muss ein feines, weißes Pulver vorliegen, das bei leichter Schräghaltung der Schale fließfähig ist. Die Schüttdichte des Füllmittels liegt im Bereich zwischen 0,34 bis 0,38 g/ml. Diese kann sich abhängig von der Luftfeuchte während der Lagerung zwar geringfügig ändern, eine Klumpenbildung wird jedoch nicht beobachtet. 

Vorsicht bei Teilchen kleiner 5 µm

Mikrokristalline Cellulose weist bereits gute Fließeigenschaften auf, durch Zugabe von Hochdispersem Siliciumdioxid wird diese weiter verbessert. Im Gegensatz zu anderen Füllstoffen lässt sich die Substanz nur schwer weiter zerkleinern und weist rechteckige bis rundliche Partikel auf. 

Mikrokristalline Cellulose ist in zwei Typen (50 µm und 100 µm) mit unterschiedlichen mittleren Partikeldurchmessern erhältlich. Bei kleinen Teilchen mit einem Durchmesser von unter 5 µm besteht das Risiko einer partikulären Aufnahme (Pinozytose) über die Darmschleimhaut. Als Vorsichtsmaßnahme soll Mikrokristalline Cellulose (50 µm), die einen höheren Anteil solcher Teilchen von kleiner 5 µm aufweist, daher nicht zur Herstellung von pädiatrischen Kapseln und Pulvern zum Einnehmen verwendet werden.

Bei Mikrokristalliner Cellulose mit einem mittleren Teilchendurchmesser von 100 µm liegt der Partikelanteil mit einem Durchmesser von 5 µm bei weniger als 0,5%, so dass eine Aufnahme über die Schleimhaut des Dünndarms vernachlässigbar ist. Quelle: Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.54) 

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