In dieser Serie beantworten wir aktuelle Anfragen aus der Apotheke und erklären wichtige Themen aus dem Bereich der Rezeptur. Titelbild: Schelbert / DAV
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Talkum gilt als Gefahrstoff: Konsequenz für die Rezeptur?
Talkum wird in der Rezeptur beispielsweise in Pudergrundlagen und Schüttelmixturen verwendet. | Bild: Kzenon / AdobeStock
Nach einer Neubewertung durch die Internationale Krebsforschungsagentur ist es nun offiziell: Der Hilfsstoff Talkum gilt als wahrscheinlich krebserregend. Was bedeutet das für die Apotheken?
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