Was macht eigentlich ...?
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Was macht eigentlich die EFSA?

bunte Pillen und Kapseln liegen in zwei übereinander gestapelten Petrischalen
Die EFSA bewertet unter anderem die Sicherheit von Nährstoffen. | Bild: Pixel-Shot / AdobeStock

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (englisch „European Food Safety Authority“, EFSA) ist eine Agentur der Europäischen Union. Ihre Arbeit deckt alle Themenbereiche ab, die einen Bezug zur Lebens- und Futtermittelsicherheit haben, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit sowie Ernährung inklusive Nahrungsergänzungsmittel.

Die wissenschaftlichen Bewertungen der Agentur sollen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten helfen, den Gesundheitsschutz der europäischen Verbraucher und die Sicherheit der Lebens- und Futtermittelkette zu gewährleisten.  

Zudem soll die Behörde die Öffentlichkeit auf transparente Weise über alle ihren Tätigkeitsbereich betreffenden Belange informieren.

Die Agentur wurde im Januar 2002 infolge einer Reihe von Lebensmittelkrisen in den späten 1990er-Jahren gegründet und sitzt im norditalienischen Parma.

EFSA bewertet die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln

Von 2005 bis 2009 führte die EFSA eine umfassende Bewertung von Stoffen durch, die in der Europäischen Union als Quellen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.  

Die Bewertung umfasste sowohl die Sicherheit einer Nährstoffquelle bei den vom Antragsteller vorgeschlagenen Aufnahmemengen als auch die Bioverfügbarkeit des Nährstoffs aus dieser Quelle, also die Wirksamkeit, mit der der Mineralstoff oder das Vitamin im Körper freigesetzt wird.

Unternehmen, die eine Nährstoffquelle in den Verkehr bringen wollen, die nicht in der Liste der erlaubten Stoffe enthalten ist, müssen bei der Europäischen Kommission einen Antrag stellen.  

Anschließend erstellt die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten, auf dessen Grundlage die Europäische Kommission die Liste der Vitamin- oder Mineralstoffe, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, gegebenenfalls erweitert.

Falls ein Stoff, der zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt ist, in der EU vor 1997 noch nicht als sicher galt, erstellt die EFSA ein Gutachten über seine Sicherheit gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel.

EFSA legt Höchstaufnahmemengen für Mikronährstoffe fest

2006 bewertete die EFSA mögliche nachteilige Auswirkungen einzelner Mikronährstoffe auf die Gesundheit, falls die Stoffe in größeren Mengen als dem tatsächlichen Nahrungsbedarf zugeführt werden.

Auf dieser Basis legte die Behörde nach Möglichkeit zulässige Höchstaufnahmemengen für verschiedene Bevölkerungsgruppen fest – also die Menge, die man über das gesamte Leben hinweg täglich zu sich nehmen kann, ohne gesundheitliche Nachteile befürchten zu müssen.  

Die damals festgelegten Werte dienen der EFSA seitdem bei ihren Bewertungen der Sicherheit von Nährstoffquellen, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden, als Referenz.  

Auf dieser Basis unterstützt die EFSA die Europäische Kommission bei der Festlegung von Höchstgrenzen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sowie angereicherten Nahrungsmitteln:

Rechtliche Grundlagen für Nahrungsergänzungsmittel

Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG enthält eine Liste von Vitaminen und Mineralstoffen, die Nahrungsergänzungsmitteln zu Ernährungszwecken zugesetzt werden dürfen (zum Beispiel Vitamin C oder Calcium).  

Anhang II derselben Richtlinie enthält eine Liste von Stoffen, die als Quelle für die in Anhang I aufgeführten Vitamine und Mineralstoffe zugelassen sind (beispielsweise Natrium-L-Ascorbat als Vitamin-C-Quelle oder Calciumlaktat als Calciumquelle).

Die Verwendung von anderen Zutaten als Vitaminen und Mineralstoffen (unter anderem pflanzliche Stoffe) bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln kann je nach Art des Stoffes auch nach anderen spezifischen Rechtsvorschriften zulässig sein (zum Beispiel neuartige Lebensmittel, Stoffe zur Lebensmittelanreicherung oder Lebensmittel für bestimmte Gruppen).

Zusätzlich zu den Stoffen, die zu Ernährungszwecken zugesetzt werden, können Nahrungsergänzungsmittel auch Lebensmittelzusatzstoffe enthalten, also Stoffe, die den Produkten aus technologischen Gründen zugesetzt werden, wie Überzugsmittel für Tabletten oder Süßungsmittel.  

Die Liste der Lebensmittelzusatzstoffe, die für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen sind, ist in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthalten.

Die Stoffe, deren Verwendung in Lebensmitteln verboten ist oder Beschränkungen unterliegt oder deren Verwendung geprüft wird, sind in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgeführt.  

Ein Stoff kann in diese Liste aufgenommen werden, wenn er als Zusatz in Lebensmitteln eine Menge erreicht, die weit über den normalen Verzehr hinausgeht, und/oder wenn er ein potenzielles Risiko für die Verbraucher darstellt. Quellen:
https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/food-supplements
https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Behörde_für_Lebensmittelsicherheit
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32002L0046
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32008R1333
 

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