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PTA dürfen impfen: Voraussetzungen stehen fest

Die Bundesapothekerkammer hat ein neues Curriculum für Schutzimpfungen in Apotheken verabschiedet. Damit steht nun auch fest, welche Qualifikation PTA benötigen, um künftig selbst Impfungen verabreichen zu dürfen.
Vorgesehen sind acht Fortbildungsstunden einschließlich praktischer Übungen. Allerdings dürfen PTA nur unter Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin impfen.
Impfen in Apotheken: Künftig mehr Impfstoffe für Erwachsene
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wird das Impfen in Apotheken deutlich ausgeweitet. Während Apothekerinnen und Apotheker bislang nur gegen Influenza und COVID-19 impfen dürfen, sollen künftig alle Impfstoffe eingesetzt werden können, die keine Lebendimpfstoffe sind. Voraussetzung ist, dass die zu impfenden Personen mindestens 18 Jahre alt sind.
Neu ist außerdem, dass nicht mehr ausschließlich Apotheker die Impfungen verabreichen dürfen. Auch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Pharmazieingenieure sowie Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) können diese Aufgabe übernehmen.
Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Schulung mit bestätigter erfolgreicher Teilnahme. Die Impfung muss zudem unter apothekerlicher Aufsicht erfolgen.
Impfen in Apotheken: Acht Fortbildungsstunden für PTA
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat am 13. Oktober 2026 das entsprechende Curriculum verabschiedet. Es legt fest, welche theoretischen und praktischen Kenntnisse das pharmazeutische Personal für die Durchführung von Schutzimpfungen erwerben muss.
Für PTA sieht das Curriculum eine Schulung im Umfang von insgesamt acht Fortbildungsstunden à 45 Minuten vor. Das entspricht sechs Zeitstunden. Die Fortbildung gliedert sich in vier Bereiche:
- Grundlagen der Impfdurchführung (2 Fortbildungsstunden): Anatomie der Impfregion, intramuskuläre und subkutane Injektionstechniken, Hygiene, Impfstoffe, Nachbeobachtung und Notfallmanagement.
- Theoretische Schulung (2 Fortbildungsstunden): Vorbereitung und Durchführung von Impfungen, rechtliche Aspekte, Dokumentation, Impfberatung und Verhalten bei Komplikationen.
- Praktische Übungen (2 Fortbildungsstunden): Vorbereitung der Impfung, Auswahl der Injektionsstelle, Desinfektion sowie intramuskuläre und subkutane Injektionen am Modell und/oder am Menschen.
- Erste Hilfe bei Impfreaktionen (2 Fortbildungsstunden): Erkennen von Notfallsituationen, Überprüfung der Vitalfunktionen, Reanimation und weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Für PTA, die bereits über eine gültige Qualifikation als betriebliche Ersthelferin oder betrieblicher Ersthelfer verfügen, entfällt die Verpflichtung zur Teilnahme am letzten Schulungsteil. In diesem Fall reduziert sich der verpflichtende Schulungsumfang auf sechs Fortbildungsstunden.
Die Schulung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Elemente. Die Grundlagen können im Selbststudium erarbeitet werden. Die theoretische Schulung kann auch online stattfinden. Die praktischen Übungen und die Erste-Hilfe-Schulung sind dagegen als Präsenzveranstaltungen vorgesehen.
Impfschulung für PTA: Praktische Übungen unter ärztlicher Anleitung
Ein zentraler Bestandteil der Qualifikation ist die praktische Durchführung von Impfungen. PTA lernen dabei sowohl die intramuskuläre (i. m.) als auch die subkutane (s. c.) Injektionstechnik.
Neben der Auswahl der geeigneten Injektionsstelle und der korrekten Spritztechnik stehen unter anderem schmerzreduziertes Impfen, hygienische Maßnahmen sowie die Betreuung und Überwachung der geimpften Person auf dem Lehrplan.
Die praktischen Übungen erfolgen unter ärztlicher Anleitung. Möglich sind sowohl Präsenzseminare als auch Schulungen unter ärztlicher Aufsicht beispielsweise in einer Arztpraxis.
Zum Abschluss müssen die Teilnehmenden theoretische und praktische Lernerfolgskontrollen bestehen. Erst danach erhalten sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.
Was dürfen PTA beim Impfen übernehmen – und was nicht?
Mit der entsprechenden Qualifikation dürfen PTA künftig Impfstoffe intramuskulär oder subkutan verabreichen. Eigenverantwortlich dürfen sie die Impfungen allerdings nicht durchführen. Die Verabreichung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Delegation und unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers.
Andere Aufgaben bleiben ausdrücklich den entsprechend geschulten Apothekern vorbehalten. Dazu gehören:
- die Aufklärung der impfwilligen Person,
- die Erhebung und Bewertung der Anamnese,
- die Einholung der Einwilligung zur Impfung,
- die Impfdokumentation
PTA übernehmen damit die praktische Verabreichung des Impfstoffs, während die Verantwortung für die vorgelagerten Entscheidungen und die genannten weiteren Aufgaben bei der Apothekerin oder dem Apotheker verbleiben.
Impfen in Apotheken: Auch Apotheker müssen sich weiterqualifizieren
Nicht nur für PTA, sondern auch für Apothekerinnen und Apotheker legt das neue Curriculum die erforderlichen Schulungsinhalte fest.
Wer bislang noch keine entsprechende Impfqualifikation besitzt, muss eine Schulung im Umfang von insgesamt 23 Fortbildungsstunden absolvieren. Apothekerinnen und Apotheker, die bereits gegen Influenza und COVID-19 impfen dürfen, benötigen dagegen lediglich eine Ergänzungsschulung von 14 Fortbildungsstunden.
Für die zusätzliche Qualifikation zur subkutanen Impfung ist bei dieser Gruppe eine weitere praktische Fortbildungsstunde vorgesehen.
Wann können PTA mit dem Impfen beginnen?
Die Voraussetzungen für die erforderlichen Fortbildungen sind mit dem verabschiedeten Curriculum geschaffen. Die entsprechenden Schulungsmaterialien befinden sich nach Angaben der Bundesapothekerkammer derzeit in der Erstellung, die Fortbildungsveranstaltungen werden geplant.
BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann geht davon aus, dass nach Abschluss der Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken auch zulasten der Krankenkassen möglich sein werden. Für PTA bedeutet das: Sobald entsprechende Schulungen angeboten werden und sie die erforderliche Qualifikation erfolgreich erworben haben, können sie im gesetzlich vorgesehenen Rahmen unter apothekerlicher Aufsicht Impfungen verabreichen.
Mit der Erweiterung der Impfangebote sollen Apotheken künftig einen noch größeren Beitrag zur Prävention leisten und den Zugang zu Schutzimpfungen erleichtern.