Fort- und Weiterbildung
PTA – Der Beruf
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TV LOB und Fortbildungszertifikat: Durch Fortbildung zu mehr Gehalt in Sachsen 

In Sachsen zahlt sich Fort- und Weiterbildung seit dem 1. Januar 2023 aus. | Bild: Robert Kneschke / Adobe Stock

Nach mehr als 20 Jahren ohne Tarifbindung gelten in Sachsen wieder Tarifverträge. Zu diesen gehören neben einem neuen Rahmentarifvertrag für Sachsen auch ein Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen sowie ein Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung. Hier gelten einige Besonderheiten, mit denen die Tarifparteien Neuland betreten haben.

Gehaltsplus durch Fort- und Weiterbildungen 

Dazu zählt der Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen (TV FBWB). Arbeitgeber und Angestellte können in Sachsen im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass die Regelungen des TV FBWB zur Anwendung kommen. Die Idee dahinter: Wer Fort- und Weiterbildungen besucht, erhält ein höheres Gehalt.

Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Fortbildungen von einer Apothekerkammer oder einer Industrie- und Handelskammer (IHK) akkreditiert worden sind. Wer das freiwillige Fortbildungszertifikat einer Landesapothekerkammer vorlegt, erhält während des Geltungszeitraums 2,0 Prozent mehr Gehalt. Das gilt für alle pharmazeutischen Berufsgruppen.

Besonderheiten für PTA 

Können PTA eine Fachweiterbildung als sogenannte „Zertifizierte Fach-PTA“ nachweisen, bekommen diese 1,5 Prozent als Zuschlag. Dies gilt für die Gebiete Allgemeinpharmazie, Dermopharmazie, Homöopathie und Naturheilverfahren, Phytotherapie, Geriatrische Pharmazie, Onkologie und Ernährungsberatung. Die zusätzliche Vergütung ist für maximal zwei dieser Bereiche möglich, also maximal 3,0 Prozent Zuschlag.

Wer trägt die Kosten für Fortbildungen? 

Bei Fortbildungsveranstaltungen verteilen sich die Kosten in Sachsen ab sofort zu gleichen Teilen auf die Apothekenleitung und auf die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter. Bei Weiterbildungsveranstaltungen müssen Kolleginnen und Kollegen die Kosten jedoch selbst tragen. Laut § 12 Rahmentarifvertrag (RTV) Sachsen erhalten pharmazeutische Angestellte sechs Werktage bezahlten Fortbildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Benötigen Apothekenangestellte mehr Zeit, ist die Apothekenleitung zur unbezahlten Freistellung verpflichtet, es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. 

Leistungsorientierte Bezahlung nach Punktesystem 

Arbeitgeber und Angestellte können außerdem gemeinsam entscheiden, den Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung (TV LOB) für Sachsen umzusetzen. Vorgesehen ist eine Selbstbewertung und eine Fremdbewertung durch die Führungskraft. Ziele sind die Verbesserung der Kommunikation und der Aufbau einer positiven Feedbackkultur.

In den Anlagen zum TV LOB haben die Tarifvertragspartner Leistungsmerkmale für Angestellte mit und ohne Kundenkontakt zusammengestellt.  

Dabei geht es um vier Bereiche:  

  • fachliche Kompetenz, 
  • soziale Kompetenz,  
  • Methodenkompetenz und 
  • Arbeitseffizienz.

Ein Faktor, je nach Relevanz des einzelnen Merkmals (beispielsweise der aktiven Kundenberatung) für die Apotheke und die Mitarbeiter, wird von der Apothekenleitung festgelegt. In Summe ergeben sich maximal 100 Punkte. Die Leistungszulage, gemessen am Grundgehalt, orientiert sich an der erreichten Punktzahl:

  • 0 bis 40 Punkte: 0 Prozent
  • 41 bis 50 Punkte: 0,5 Prozent
  • 51 bis 60 Punkte: 1,0 Prozent
  • 61 bis 70 Punkte: 1,5 Prozent
  • 71 bis 80 Punkte: 2,0 Prozent
  • 81 bis 90 Punkte: 2,5 Prozent
  • 91 bis 100 Punkte: 3,0 Prozent

Tarifverträge für Sachsen zum Nachlesen 

Den Gehaltstarifvertrag für Sachsen, den Rahmentarifvertrag (RTV Sachsen) sowie die Tarifverträge für Fort- und Weiterbildung (TV FBWB) und Leistungsorientierte Bezahlung (TV LOB) finden Sie auf der Website der Apothekengewerkschaft Adexa.  

Zu den Tarifverträgen

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