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Neues zentrales Transplantationsregister ab dem 1. November 2016: Mehr Transparenz bei Organspenden

Ab November sollen Daten zu Organspendern und -empfängern in einem zentralen Transplantationsregister zusammengeführt werden. Die Grundlagen enthält das entsprechend geänderte Transplantationsgesetz. Bislang liegen Informationen zu Spendern und Empfängern bei verschiedenen Stellen wie den einzelnen Transplantationszentren, der Vermittlungsstelle Eurotransplant, der Deutschen Stiftung Organtransplantation bis hin zu einzelnen Ärzten. Das Gesetz sieht vor, auch Daten in anonymisierter Form zu nutzen, die bis zu zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes bei den verschiedenen Einrichtungen erhoben wurden. Das Register soll langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln.
Datenschutz: Nur mit Einwilligung der Spender und Empfänger
Datenschutz habe dabei oberste Priorität. So dürfen Daten von lebenden Organspendern und Organempfängern erst übermittelt werden, wenn diese ausdrücklich einwilligen. Kritiker befürchten dadurch Lücken im Register. Auch der Bundesrat sprach sich gegen eine Einwilligung aus. Die personenbezogenen Daten werden zudem pseudonymisiert gespeichert, sodass sie nicht ohne weiteres den Rückschluss auf eine bestimmte Person zulassen. Die Kontrolle erfolgt durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Zuständig für die Einrichtung des Registers sind die Bundesärztekammer, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft.
Aufklärung - auch in der Apotheke
Das Transplantationsregister soll den Ablauf von Organspenden verbessern, neue Erkenntnisse bringen und für mehr Transparenz sorgen. Bekanntermaßen brach die Zahl der Organspenden infolge des Organspende-Skandals ein und erholt sich nur sehr langsam, wie Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zeigen. Informationen können helfen, bestehende Vorurteile und Verunsicherung in der Bevölkerung abzubauen. Auch Apotheken können Aufmerksamkeit schaffen und ihren Kunden damit vermitteln, dass sie als Ansprechpartner für sie da sind. Ziel sollte sein, dass sich jeder in der Lage sieht, sich mit seiner eigenen Spendenbereitschaft zu befassen und einen Organspendeausweis auszufüllen. Selbstverständlich bleibt es dabei jedem selbst überlassen, ob er nun „Ja“ oder „Nein“ ankreuzt. Wichtig ist nur, dass sich jeder Gedanken darüber macht und seinen Willen schriftlich niederlegt – auch im Hinblick darauf, dass man den eigenen Angehörigen damit eine schwere Entscheidung abnimmt, die sie sonst in einer Situation der Trauer treffen müssten.
Hintergrund
Am 1. November 2012 trat das „Gesetz zur Einführung der Entscheidungslösung“ in Kraft. Alle Bürgerinnen und Bürger werden seitdem ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig aufgefordert, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu ihrer eigenen Spendebereitschaft zu treffen. Den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung umfassend zum Thema Organ- und Gewebespende aufzuklären, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sind außerdem dazu verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende zu informieren.