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Bloß nicht den Helden spielen – Das richtige Verhalten bei einem Raubüberfall

Bild: Heiko Küverling - Fotolia.com

Der Fall Duisburg

Am Freitag, dem 05.05.2017, um 18:20 Uhr kam es in Duisburg Hüttenheim zu einem versuchten schweren Raub auf die dortige Apotheke. Zwei männliche Personen betraten die Apotheke und forderten unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von Bargeld. Als die Angestellten zu verstehen gaben, dass sich kein Bargeld in der Apotheke befindet, flüchteten die Täter vom Tatort. Leider sind solche Verbrechen kein Einzelfall. Das Personal der Duisburger Apotheke kam in diesem Fall glücklicherweise noch einmal glimpflich davon. Kurz nach dem Überfall konnten die Täter im Rahmen einer Fahndung gestellt und vorläufig festgenommen werden. Es handelte sich um zwei Jugendliche, die jetzt ein Strafverfahren wegen versuchten schweren Raubes erwartet.

Notfallplan erstellen

Für den Fall der Fälle sollte jeder Apothekenmitarbeiter über das richtige Verhalten bei einem Raubüberfall geschult sein. Idealerweise erstellt der Arbeitgeber mit seinem gesamten Team einen Notfallplan. Der wichtigste Grundsatz sollte sein: Sicherheit geht vor! Deshalb sind Gegenwehr, die Benutzung von Waffen und das Aufhalten des Täters ein absolutes Tabu. Stattdessen gilt es, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen des Gegenübers zu folgen. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes empfiehlt folgendes Verhalten während eines Raubüberfalls:

  • Gehen Sie kein Risiko ein und bringen Sie sich nicht in Lebensgefahr beispielsweise durch Gegenwehr oder Hilferufe.
  • Hören Sie dem Täter genau zu und befolgen Sie ruhig und widerspruchslos seine Anweisungen. Passives Verhalten und eine ruhige Stimme können unüberlegtes Handeln des Täters verhindern.
  • Erklären Sie dem Täter, was Sie tun, beispielsweise: „Dafür muss ich die Kasse öffnen.“ Halten Sie Ihre Hände dabei für den Täter gut sichtbar und geben Sie gefordertes Geld sofort heraus.
  • Lösen Sie einen stillen Alarm erst aus, wenn dies gefahrlos möglich ist. Sonst könnte die Gefahr einer Geiselnahme bei Eintreffen der Polizei bestehen.
  • Lauter Alarm kann lebensgefährlich sein. Er darf nur ausgelöst werden, wenn niemand bedroht ist.
  • Helfen Sie möglichen Verletzten, wenn Sie sich dadurch nicht in Gefahr bringen.
  • Prägen Sie sich die persönlichen Merkmale des Täters ein. Konzentrieren Sie sich dabei auf einen Täter, dann können Sie diesen später besser beschreiben.
  • Wenn Sie den Täter erkannt haben, lassen Sie sich dies möglichst nicht anmerken. 

Nach dem Überfall

Erst wenn der Täter die Apotheke verlassen hat, sollte man umgehend die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder, wenn vorhanden, auch über den „stillen“ Alarm rufen. Zur Sicherheit kann man die Türen verschließen und dann sollte man auf das Eintreffen der Polizei warten. Im Tatraum sollte möglichst nichts verändert werden, um keine Spuren zu vernichten. Am besten verlassen alle den direkten Ort des Geschehens. Um schnell eine Fahndung einzuleiten, wird die Polizei nach einer kurzen Beschreibung des Täters, des möglichen Fluchtfahrzeuges und der Fluchtrichtung fragen. Oft rufen solche Erlebnisse, in denen man sich verängstigt und hilflos fühlt, heftige Reaktionen und Gefühle bei den Betroffenen hervor. Dann sollten sich diese Personen unbedingt helfen lassen, z.B. von der Notfallseelsorge oder der Berufsgenossenschaft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/raub/raubueberfall-auf-gewerbe/#panel-1846-2.