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Neuer Gehaltstarif sieht Plus von 2,5% vor: Gehaltserhöhung für PTA

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Nach einer ergebnislosen Verhandlungsrunde im Mai haben sich der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA in der vergangenen Woche auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Den bisherigen Tarifvertrag vom 1. Januar 2016 hatte ADEXA zum Jahresende 2016 gekündigt. Der neue Vertrag gilt rückwirkend seit dem 1. Juni und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Beide Seiten können ihn also erstmals zum 31. Mai 2018 kündigen.

Mehr Geld für PTA

Erfreulich für alle PTA, die tariflich entlohnt werden, ist, dass rückwirkend zum 1. Juni 2017 eine lineare Gehaltserhöhung von 2,5 Prozent vorgesehen ist. Viele PTA sollten demnach bereits bei der nächsten Lohnauszahlung mehr Geld bekommen. 
Aus einer Mitteilung des rheinland-pfälzischen Apothekerverbands geht hervor, dass Mitarbeiter, die bisher ein übertarifliches Gehalt erhalten haben, nur dann einen Anspruch auf eine Anpassung ihres Gehaltes haben, wenn ihr Gehalt unter dem ab dem 1. Juni 2017 geltenden Tarifgehalt liegt. Beträgt das tatsächliche Gehalt trotz der Erhöhung der Tarifgehälter noch immer mindestens Tarif, besteht laut Verbandsmitteilung kein Anspruch auf eine Erhöhung. Lediglich in dem Fall, dass einzelvertraglich vereinbart wurde, dass das Gehalt um X Prozent oder die Summe Y über dem Tarifgehalt liegen soll, hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine entsprechende Anpassung seines Gehaltes.

Eine Ausnahme von der Einigung zwischen ADEXA und ADA bilden die Kammerbezirke Sachsen und Nordrhein, für die der Bundesrahmentarifvertrag keine Gültigkeit hat. Den neuen Tarifvertrag finden Sie in Kürze auf der Homepage von ADEXA. Quellen: ADEXA, DAZonline