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Die richtige Entsorgung von Arzneimitteln

Mit REMEDICA stellte eines der letzten Rücknahme- und Entsorgungssysteme in Deutschland seinen Dienst im vergangenen Jahr ein. | Bild: kelifamily - Fotolia.com

Arzneimittel – richtig entsorgt!

Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, können sich Ihre Apothekenkunden an folgenden Grundsätzen orientieren: Altmedikamente zählen zum sogenannten „Siedlungsabfall“ und können deshalb beispielsweise ausgeblistert und in den Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altmedikamente. Denn seit dem 1. Juni 2005 wird in Deutschland der Siedlungsabfall zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er in Deponien gelagert wird. Durch diese Verbrennung oder Vorbehandlung werden die gegebenenfalls in Restabfällen wie Altmedikamenten enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Die danach noch vorhandenen Medikamentenreste stellen bei der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen außerdem dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.

Was nicht in den Hausmüll darf

  • Spritzen und Kanülen dürfen nur dann in den Hausmüll, wenn sie durchstichsicher verpackt sind.
  • Keinesfalls in den Hausmüll gehören Zytostatika (auch Oralia) und Sprays mit Restmengen wie Asthma-Dosieraerosole.
  • Chemikalien zählen ebenfalls zum Sondermüll.
  • Quecksilberthermometer können bei der Verbrennung giftige Gase freisetzen und gehören deshalb auch in den Sondermüll.
  • Infektiöse Materialien, zum Beispiel aktive Impfstoffe, sollten ebenfalls besser dem Sondermüll zugeführt werden.
  • Die Vernichtung von Betäubungsmitteln ist in § 16 BtM-Gesetz geregelt. Dabei müssen "nicht mehr verkehrsfähige Betäubungsmittel" in Gegenwart von zwei Zeugen (drei Unterschriften) so vernichtet werden, dass eine Wiedergewinnung der Inhaltsstoffe nicht möglich ist, ohne Mensch und Umwelt zu gefährden. Opioidpflaster können beispielsweise an den Oberflächen zusammengeklebt werden. Matrixpflaster können zerschnitten werden. Vorsicht: Bei Membranpflastern können dabei erhebliche Wirkstoffmengen austreten!

Vor Unbefugten schützen

Naturgemäß befinden sich gefährliche Gegenstände im Hausmüll. Neben nicht mehr gebrauchten Arzneimitteln sind dies beispielsweise auch Rasierklingen, verschimmelte Lebensmittel und Reste von Reinigungsmitteln. Deshalb sollte Sie, unabhängig davon, ob Sie Arzneimittel entsorgt haben, dafür sorgen, dass diese gefährlichen Gegenstände nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen. Arzneimittel werden beispielsweise unbrauchbar, indem man sie aus ihren Blistern herausdrückt und mit Kaffeesatz oder anderem Hausmüll vermengt; Schmerzpflaster sollten mit den Klebeflächen aneinander geklebt und dann ebenfalls mit anderem Hausmüll vermengt werden.

Nicht ins Abwasser geben 

Arzneimittelreste gehören nicht in den Abguss! Weil sich aber viele Bürger nicht an diese Regel halten, wird unsere Lebensgrundlage Wasser immer mehr mit Medikamenten-Rückständen belastet. Über drei Jahre hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verschiedene Projekte gefördert, die sich dem Schutz unserer Gewässer vor Schadstoffen verschrieben haben. Eines dieser Verbundprojekte kam zu dem Ergebnis, dass 47 Prozent aller Bundesbürger Altmedikamente einfach über das Wachbecken oder die Toilette entsorgen. Dies bedeutet eine enorme Belastung des Wassers. In Kläranlagen lassen sich Arzneimittel-Reststoffe mit den gegenwärtigen Reinigungsmaßnahmen nicht entfernen. Es muss also alles dafür getan werden, den Eintrag zu verringern oder möglichst zu vermeiden.

Länderspezifische Lösungen und Informationen

In Berlin können Apotheken die sogenannte „MEDI-Tonne“ gegen Entgelt bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) bestellen. Ein Schwerkraftschloss schützt die Altmedikamente vor dem Zugriff Unbefugter. In der „MEDI-Tonne“ werden Altmedikamente und nichtinfektiöse medizinische Abfälle erfasst wie beispielsweise spitze & scharfe Gegenstände, Wund- / Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln, Arzneimittel, aber keine zytotoxischen und zytostatischen Mittel.

Die Internetplattform www-arzneimittelentsorgung.de hilft außerdem dabei, Verbraucher besser aufzuklären und ihnen die richtigen Wege der Arzneimittel-Entsorgung aufzuzeigen. Hier kann man den eigenen Landkreis wählen und erfährt dann, welche Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort möglich sind.