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Zum europäischen Pilztag am 27. September: Wildpilze sammeln: Vorsicht vor tödlicher Verwechslung

Wer Pilze sammelt und verzehrt, setzt sich der Gefahr einer Vergiftung aus. Häufig werden essbare Arten mit giftigen verwechselt. Beliebte heimische Speisepilze sind beispielsweise der Wiesenchampignon oder der Täubling. Diese Pilze werden immer wieder mit dem Grünen Knollenblätterpilz verwechselt, der zu einem der giftigsten Pilze in Deutschland zählt.
Etwa zehn Prozent aller Anfragen bei Giftinformationszentren der Länder im Zusammenhang mit einer möglichen Pilzvergiftung werden von Knollenblätterpilzen verursacht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schätzt, dass Knollenblätterpilze für mindestens 80 Prozent aller tödlich verlaufenden Pilzvergiftungen in Deutschland verantwortlich sind.
Warum ist der Grüne Knollenblätterpilz so gefährlich?
Der Grüne Knollenblätterpilz (Amanita phalloides) ist sehr giftig. Der Giftpilz wächst von August bis Oktober in Laub- und Mischwäldern. Er kommt aber auch – ebenso wie der Champignon – auf Rasenflächen vor, sofern in der Nähe Bäume stehen.
Der Grüne Knollenblätterpilz sieht eher harmlos und unauffällig aus: Er trägt einen bis zu 15 Zentimeter breiten, meist braun-grünlich gefärbten Hut. Charakteristisch sind die weißen Lamellen auf der Unterseite sowie die knollige, sackartig umhüllte Stielbasis.
Amanita phalloides ist leicht mit anderen Knollenblätterpilzen zu verwechseln. Aber auch diese sind giftig. In ökologischer Hinsicht ist der Knollenblätterpilz wertvoll, denn über sein Myzel im Boden geht er eine Lebensgemeinschaft mit Bäumen einen, denen er Wasser und Mineralstoffe liefert.
Zur tödlichen Gefahr wird der Grüne Knollenblätterpilz durch eine Reihe tückischer Eigenschaften:
- Er sieht dem beliebten Champignon ähnlich. Außerdem kann er auch mit essbaren Täublingen und Grünlingen verwechselt werden.
- Seine Giftstoffe werden durchs Kochen nicht unschädlich gemacht.
- Man schmeckt die Toxine nicht. Der Pilz soll sogar geschmacklich gut sein.
- Vergiftungssymptome treten erst nach einer Latenzzeit von sechs bis 24 Stunden auf. Das Toxin hat sich dann aber bereits im ganzen Körper verteilt.
- Nach der Akutsymptomatik tritt eine scheinbare Besserung ein, während aber die Leberzerstörung erfolgt.
- Schon ein einziger mittelgroßer Knollenblätterpilz reicht für eine tödliche Vergiftung aus.
Bei Vergiftung mit grünem Knollenblätterpilz droht Leberversagen
Typischerweise macht sich eine Knollenblätterpilzvergiftung mit Übelkeit, krampfartigen Leibschmerzen und starkem Brechdurchfall bemerkbar. Bei günstigem Verlauf gehen die Symptome nach sieben bis zehn Tagen komplett zurück und der Patient genest. Im schlimmsten Fall kommt es aber zum Tod durch Leber- oder Multiorganversagen.
Für die fatale Wirkung sind die sogenannten Amatoxine verantwortlich. Sie hemmen den Zellstoffwechsel. Davon sind stoffwechselaktive Organe, insbesondere die Leber, zuerst betroffen.
Eine Behandlung der Knollenblätterpilzvergiftung besteht deshalb in erster Linie darin, die Leber zu schützen. So wird unter anderem das Antidot Silibinin (Legalon® SIL) verabreicht, das aus der Mariendistel gewonnen wird. In schweren Fällen kann jedoch nur eine Lebertransplantation das Leben des Patienten retten.
Speisepilze: Auf richtige Lagerung achten!
Eine Vergiftung mit Pilzen kann aber auch beim Verzehr von Speisepilzen auftreten, vor allem wenn diese ungenügend gegart werden. Im rohen Zustand sind die meisten Pilze giftig – außer Zuchtchampignon, Steinpilz und einige wenige anderen Arten.
Außerdem kann es zu Vergiftungen kommen, wenn die verzehrten Pilze zu alt oder falsch gelagert waren (z. B. tagelang luftdicht verschlossen). Darüber hinaus gibt es einige Menschen, die Pilze generell nicht vertragen und mit allgemeiner Unverträglichkeit auf den Verzehr reagieren.
Maßnahmen bei einer Pilzvergiftung
Eine frühe Diagnose und Behandlung von Pilzvergiftungen ist sehr wichtig. Deshalb sollte jeder, der nach dem Verzehr von Wildpilzen Symptome bemerkt, schnell handeln:
- Beim geringsten Verdacht auf eine Pilzvergiftung sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Bei akuter, lebensbedrohlicher Symptomatik ist der Notarzt (112) zu rufen. Rund um die Uhr kann man die Giftnotrufzentren telefonisch erreichen. Hier bekommt man weitere Informationen und kann an einen sachkundigen Arzt oder Pilzsachverständigen in der Nähe vermittelt werden.
- Keinesfalls sollte eine Therapie ohne ärztliche Anordnung erfolgen: Selbst vermeintlich harmlose Maßnahmen wie das Auslösen von Erbrechen können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, z. B. wenn Erbrochenes in die tiefen Atemwege gelangt. Milch kann die Aufnahme von Giften fördern.
- Zum Nachweis des Pilzgiftes sollten etwaige Pilzreste (auch vom Pilzeputzen) und Erbrochenes zur Untersuchung aufbewahrt und dem Arzt gegeben werden.
- Andere Personen, die ebenfalls von der Pilzmahlzeit gegessen haben, sollten informiert werden und sich ebenfalls ärztlich untersuchen lassen, auch wenn bisher keine Symptome aufgetreten sind.
Pilzvergiftung vorbeugen
Um sich vor einer Pilzvergiftung zu schützen, sollten grundsätzlich nur Pilze gesammelt und zubereitet werden, die sicher als Speisepilze erkennbar sind. Pilz-Apps sind zwar eine gute Möglichkeit, sich allgemein über eine Pilzart zu informieren, sie erlauben jedoch oft keine eindeutige Identifizierung der Pilze. Eine zuverlässige Erkennung von Pilzen durch Apps ist also keineswegs gewährleistet, deshalb sollten solche Apps nur mit großer Vorsicht verwendet werden.
Grundsätzlich solle man nur mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Wissen Pilze sammeln. Unerfahrene Sammler sollten in jedem Fall vor dem Verzehr einen Pilzsachverständigen zu Rate ziehen. Über genießbare, unverträgliche und giftige Pilze informiert zum Beispiel die Broschüre „Risiko Pilze“, die kostenlos von der Website des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) heruntergeladen werden kann.
Außerdem können sich die Eier des Fuchsbandwurms an den Wildpilzen anheften. Zur Abtötung der Keime ist es daher empfehlenswert, die Pilze bei einer Temperatur von 60 bis 80 Grad Celsius für mindestens fünf Minuten zu kochen.
Pilze sollten immer frisch zubereitet werden. Da rohe Speisepilze im Salat oft zu Unverträglichkeitsreaktionen führen, sollten jede Pilzmahlzeit mindestens 15 Minuten gekocht werden. Pilzgerichte können nach einer kurzen Aufbewahrung im Kühlschrank ein zweites Mal aufgewärmt werden. Quellen:
- Deutsche Leberstiftung
- Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V.
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- R. Lüder: Grundkurs Pilzbestimmung, Quelle & Meyer Verlag 2007