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PRAC empfiehlt Widerruf der Zulassung von Ulipristalacetat

Die Zulassung von Ulipristalacetat zur Behandlung von Uterusmyomen soll widerrufen werden. Die entsprechende PRAC-Empfehlung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Notfallverhütung. | Bild: ST22Studio / Adobe Stock

Der Ausschuss für Risikobewertung (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA bewertet das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Ulipristalacetat zur Behandlung von Uterusmyomen (Esmya®) nicht länger als positiv. Grund sind Fälle schwerer Leberschädigung bis hin zur Lebertransplantation, die unter Ulipristalacetat zur Therapie von Gebärmutter-Myomen beobachtet wurden. Als Konsequenz EMPFAHL DER PRAC AM 4. SEPTEMBER 2020, die Zulassung Ulipristalacetat-haltiger Arzneimittel in dieser Indikation zu widerrufen. Bereits seit März dieses Jahres ruht die Zulassung von Esmya®.

Ulipristalacetat bei Gebärmutter-Myomen

Die Idee hinter der Behandlung von Myomen mit Ulipristalacetat: Myome wachsen unter anderem Progesteron-abhängig, das bedeutet Progesteron fördert das Wachstum von Gebärmutter-Myomen. Als Selektiver Progesteron-Rezeptor-Modulator (SPRM) verhindert Ulipristalacetat die Bindung von Progesteron an seinen Rezeptor und verringert so die Größe des Myoms.

Zur Erinnerung: Was ist ein Myom?

Ein Myom ist eine gutartige Wucherung der Muskelschicht der Gebärmutter. Myome sind relativ weit verbreitet, etwa 15 bis 25 Prozent aller Frauen sind betroffen. Die gute Nachricht: Nach aktuellem Stand der Wissenschaft entarten Myome nicht zu bösartigen Tumoren. Dennoch verursachen sie bei einem Viertel der Patientinnen Beschwerden und schränken teilweise deren Lebensqualität stark ein. Die Frauen leiden unter verstärkten und verlängerten Monatsblutungen sowie Zwischenblutungen, die teilweise mit wehenartigen Krämpfen einhergehen. Manche Myompatientinnen klagen zusätzlich über Bauch- und Rückenschmerzen, verstärkten Harndrang, Verstopfung und ein Fremdkörpergefühl beziehungsweise Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Sekundär kann aufgrund der starken Menstruation ein Eisenmangel auftreten.

Die Veranlagung zu Myomen ist zum Teil erblich. So entwickeln Töchter von „Myom-Müttern“ häufiger Myome, als wenn die Mutter keine Wucherung der Gebärmuttermuskelschicht hat. Myome entstehen und wachsen hormonabhängig. Sie tragen auffallend mehr Rezeptoren für die weiblichen Sexualhormone Estrogen und Progesteron. Durch die Hormonanhängigkeit können Myome vor allem auch in der Schwangerschaft verstärkt proliferieren und Schwierigkeiten bereiten (Früh- und Fehlgeburten). Am häufigsten treten Myome bei Frauen im Alter zwischen 35 und 50 Jahren auf. Mit Beginn der Wechseljahre und einem veränderten Hormonstatus bilden sich Myome häufig auch wieder zurück.

Wichtig: Notfallverhütungsmittel mit Ulipristalacetat sind nicht betroffen

Ulipristalacetat wird in zwei therapeutischen Bereichen eingesetzt. Bekannt ist der Wirkstoff – neben der Indikation bei Gebärmuttermyomen – als Notfallkontrazeptivum in der Pille danach wie EllaOne® und generischen Präparaten wie Lencya®, Femke®, Ulipristal Aristo und Ulipristalacetat Al 30 mg. Wichtig ist: Ulipristalacetat in Notfallverhütungsmitteln trifft das Ruhen der Zulassung nicht. EllaOne® und Generika dürfen weiterhin verordnet oder als rezeptfreies Arzneimittel in der Apotheke abgegeben werden. Auch wenn Ulipristalacetat-haltige Arzneimittel als Pille danach mit 30 mg Ulipristalacetat deutlich mehr Wirkstoff als Esmya® mit 5 mg enthalten, gibt es dem PRAC zufolge bislang keine Meldungen oder Hinweise zu Leberschäden unter den Notfallkontrazeptiva.

Langer Weg der Risikobewertung

Die Entscheidung des PRAC kommt nicht überraschend. Bereits seit Längerem besteht der Verdacht, dass Ulipristalacetat die Leber schwer schädigen und Lebertransplantationen erforderlich machen kann. Im Februar 2018 riet der PRAC – als Übergangslösung für das zu diesem Zeitpunkt laufende Risikobewertungsverfahren –, dass Frauen, die Esmya® zur Behandlung von Gebärmutter-Myomen einnehmen, künftig ihre LEBERWERTE MONATLICH CHECKEN lassen und neue Patientinnen nicht mehr auf Esmya® eingestellt werden sollten. Am Ende der Risikobewertung stand sodann fest, dass ESMYA® NUR NOCH UNTER STRENGEN AUFLAGEN, wie regelmäßiger und engmaschiger Leberwertkontrolle, strenger Indikationsstellung und nicht mehr bei Frauen mit bestehenden Leberfunktionsstörungen eingesetzt werden dürfe.

Doch trotz dieser risikominimierenden Maßnahmen war das Problem nicht aus der Welt. Im Dezember 2019 erreichte die EMA ein weiterer Fall einer schweren Leberschädigung unter Ulipristalacetat in der Uterusmyom-Therapie. Ein erneutes Risikobewertungsverfahren wurde sodann eingeleitet, am 12. MÄRZ DIESES JAHRES EMPFAHL DER PRAC DAS RUHEN DER ZULASSUNG während der erneuten Überprüfung. Die Europäische Kommission erließ am 25. März 2020 eine rechtsverbindliche Entscheidung zur Aussetzung der Marktzulassung, so dass seither EU-weit die entsprechenden Zulassungen ruhten.

Wie geht es weiter?

Die aktuelle Empfehlung des PRAC wird nun dem Humanarzneimittelausschuss (CHMP) der EMA übersandt. Das Committee for Medicinal Products for Human Use wird ein Gutachten abgeben, das Grundlage für einen, für alle EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlichen, Beschluss der Europäischen Kommission ist.