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BVpta gründet neue Fachgruppe zur PTA-Ausbildung

Eine neue Arbeitsgruppe soll die PTA-Ausbildung der Zukunft neu gestalten. | Bild: Volker Witt / AdobeStock

Um den Lehrplan der PTA-Ausbildung nach dem neuen PTA-Reformgesetz bestmöglich umzusetzen und immer noch bestehende Missstände bei der PTA-Ausbildung zu beheben, hat der BVpta eine neue Fachgruppe „PTA Ausbildung“ gegründet, die – wie der Bundesverband mitteilt – bereits im November 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat. Damit das achtköpfige Gremium möglichst praxisnah und interessenübergreifend arbeiten kann, gehören ihm sowohl PTA als auch Apotheker und PTA-Schulleiter an.

PTA-Reformgesetz tritt 2020 in Kraft

Bei einem Meeting am 15. Januar 2021 verabschiedeten die Teilnehmer den Zeitplan und die Vorgehensweise für ihre Arbeit. Danach soll bis Ende des Jahres ein Meta-Plan erstellt werden, der als Basis für eine Reform des Lehrplans der Ausbildung dienen kann. Neben der Eliminierung überholter und der Aufnahme neuer Lerninhalte sollen dabei eine optimale Umsetzung der neuen Stundenverteilung und eine möglichst große Praxisnähe der Ausbildung im Vordergrund stehen. Vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen sowie einem wachsenden Anteil von Auszubildenden mit sprachlichen Schwierigkeiten soll damit unter anderem auch dem Problem des kontinuierlich sinkenden Niveaus in den Klassen entgegengewirkt werden. 

Eine moderne PTA-Ausbildung, für die dann auch umfassend geworben werden kann, biete nach Ansicht der Arbeitsgruppenmitglieder die beste Voraussetzung dafür, die Zahl der Bewerber zu erhöhen und wieder mehr qualifizierte junge Menschen für den Beruf zu interessieren. Das PTA-Reformgesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ab September 2023 soll dann konsequent nach dem neuen Lehrplan ausgebildet werden.

Verlängerung der Ausbildung war das Ziel

Der BVpta hatte sich bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Gesetzes trotz der Ablehnung durch den Deutschen Bundestag für eine Ausbildungsverlängerung und zusätzliche Kompetenzen für die PTA eingesetzt. Dass sich der Bundesrat im Dezember 2019 dann nicht dazu durchringen konnte, eine Verlängerung der Ausbildungszeit auf drei Jahre im Vermittlungsausschuss durchzusetzen, sorgte für betretene Mienen beim Bundesverband. „Das bedauern wir sehr“, erklärt dazu die damalige Leiterin der BVpta-Novellierungsgruppe, Sabine Pfeiffer. Die Arbeit habe aber zumindest dazu geführt, dass die Länderkammer eine Resolution verabschiedet hat, in der sie darauf hinweist, dass die Erweiterung der Kompetenzen durch das PTA-Reformgesetz auch eine entsprechende Anpassung und Erweiterung der Ausbildung erfordert.

Die mit dem Gesetz vorgenommenen Änderungen der Ausbildung seien dagegen aus Sicht des Bundesrats nicht ausreichend, um die Kompetenzerweiterung zu begründen. Dem Gesetz sei es nicht gelungen, einen Ausbildungsberuf (verbunden mit längerer Ausbildungszeit und entsprechendem Curriculum) zu schaffen, der zukunftsorientiert als tatsächliche Assistenz des Pharmazeuten ausgestaltet ist. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung deshalb auf, vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Prüfung der Kompetenzerweiterung und der damit verbundenen Ausbildungsbedingungen und Qualifikationsanforderungen durchzuführen und auf der Basis des Ergebnisses der Prüfung eine Änderung des Gesetzes vorzunehmen. „Auch wenn uns die Anrufung des Vermittlungsausschusses deutlich lieber gewesen wäre, erkennen wir doch, dass wir die Länder in der Frage der PTA-Ausbildung und der Kompetenzen für unsere Berufsangehörigen voll auf unserer Seite haben“, erklärte Pfeiffer im Dezember 2019.