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Neue Generika-Rabattverträge der Ersatzkassen ausgeschrieben

Die Ausschreibungen der neuen Generika-Rabattverträge der Ersatzkassen ist im vollen Gange. | Bild: YK / AdobStock

Mindestvorrat für drei Monate soll Lieferengpässe ausgleichen

Die gemeinsame Ausschreibung der Ersatzkassen sei effizient und stelle eine hochwertige Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln sicher, sagt Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel bei der Techniker Krankenkasse. „Wo es möglich ist, setzen die Ersatzkassen wie gewohnt auf das bewährte Mehrpartnermodell, bei dem Verträge mit bis zu drei Anbietern geschlossen werden. Die im Marktvergleich höhere Liefersicherheit der Rabattvertragsarzneimittel bei den Ersatzkassen zeigt, dass dies der richtige Weg ist.“ Viele Wirkstoffe dieser Ausschreibung weisen allerdings ein kleines Wettbewerbsumfeld auf, für das ein Mehrpartnermodell ungeeignet ist. Bei diesen Losen setzen die Ersatzkassen daher auf das Einpartnermodell und haben sich entschieden, hierfür einen Mindestvorrat für drei Monate festzuschreiben. „Auf diese Weise wollen wir dafür Sorge tragen, auch dort, wo Mehrpartnermodelle nicht vor möglichen Engpässen schützen, das Risiko für Lieferengpässe zu minimieren“, so Steimle. Die Ersatzkassen legen außerdem weiterhin Wert darauf, dass sich die Hersteller zur Einhaltung der jeweils geltenden Standards des Arbeits- und Umweltschutzes verpflichten. 

Angebote bis Ende Februar

Die Angebotsphase der Ausschreibung läuft bis zum 26. Februar 2021, die Zuschläge an die Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften für die 36 Wirkstoffe sollen im Mai erfolgen. Auf diese Weise sei eine lange Vorlaufzeit für die künftigen Vertragspartner und weiteren Marktteilnehmer sichergestellt. Die Laufzeiten der Verträge seien kassenindividuell, sie starten frühestens im Oktober dieses Jahres und enden einheitlich zum 30. September 2023. Das Ausschreibungsvolumen umfasst etwa eine halbe Milliarde Euro (auf Basis der Apothekenverkaufspreise).