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Aktionstag zur Glücksspielsucht am 27. September 2021 : Wenn Glücksspiel süchtig macht

Automat in einem Spielekasion
Glücksspielautomaten verlocken durch schnelle Spielabläufe und kleine Beträge zur Teilnahme. Doch führen sie häufig zum pathologischen Spielen (Spielsucht). | Bild: Kenishirotie / AdobeStock

Glücksspiel kann süchtig machen, diesen Slogan haben die meisten sicherlich schon einmal irgendwo gehört. Dass dieser Spruch nicht von ungefähr stammt, belegen Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Demnach sind in Deutschland aktuell rund 430.000 Menschen von „einem problematischen Glücksspielverhalten oder einer Glücksspielsucht betroffen“. 

Dachte man früher beim Thema Spielsucht zuerst an blinkende und klingelnde Automaten, Casinos oder Sportwetten in Bars, spielen heute zunehmend auch Onlineprogramme eine Rolle. Denn seit 2011 sind diese in Schleswig-Holstein offiziell erlaubt und seit diesem Juli sogar bundesweit.

Gut zu wissen: Online-Glücksspiel seit Juli legal

Seit Inkrafttreten des aktualisierten Glücksspielstaatsvertrags am 01. Juli 2021 sind Online-Glücksspiele bundesweit erlaubt. Zuvor waren diese nur in Schleswig-Holstein legal möglich, was Anbieter jedoch nicht davon abhielt, bundesweit sichtbare Werbung (wenn auch mit speziellem Hinweis) zu schalten.

Vorsicht vor erhöhter Suchtgefahr

„Für die meisten Menschen sind Glücksspiele eine kleine Abwechslung, spannend und mit Spaß verbunden. Die Aussicht auf einen Geldgewinn ist dabei verlockend. Glücksspiele sind aber auch mit Suchtrisiken verbunden“, erklärt Michaela Goecke, Leiterin des Referates für Suchtprävention der BZgA. 

Im Vergleich zu klassischen Spielcasinos gehe von Online-Angeboten allerdings ein erhöhtes Suchtrisiko aus. Als Grund wird unter anderem die ständige Verfügbarkeit genannt. Außerdem könne durch die Anonymität und die Verwendung von virtuellem Geld schnell der Überblick über die Ausgaben verloren gehen. Hinzu kommt, dass durch die Online-Angebote eine Teilnahme vor den Angehörigen einfacher verheimlicht werden kann. 

Mit dem heutigen Aktionstag Glücksspielsucht möchte die BZgA daher auf die Gefahren des Glücksspiels hinweisen und für das Thema sensibilisieren.

Problematisches Verhalten rechtzeitig erkennen

Spielsucht ist als Abhängigkeitserkrankung anerkannt, doch entwickelt sie sich meist schleichend und daher fast unbemerkt. Als erste Anzeichen für ein problematisches Glücksspielverhalten nennt die BZgA:

  • Es wird sehr viel gespielt und das Spielverhalten kann nicht mehr kontrolliert werden.
  • Die Gedanken kreisen fast nur noch ums Spielen.
  • Es wird mehr Geld verspielt, als fürs Spielen zur Verfügung steht.
  • Das Spielen wird vor anderen verheimlicht. Es kommt zu Streitigkeiten wegen des Spielens.

Betroffene oder Angehörige, die dieses Verhalten feststellen, sollten sich professionelle Hilfe suchen. Die BZgA steht dafür z. B. telefonisch oder online kostenfrei und anonym zur Verfügung. Wer sich bei der Beurteilung noch nicht sicher ist, kann außerdem auf www.check-dein-spiel.de einen Selbsttest durchführen. Auf dieser Website finden Interessierte auch weitere Informationen, Beratungsstellen sowie ein Online-Verhaltensänderungsprogramm.

Wird der Spielsucht nichts entgegengesetzt, kann sie zu psychischen Folgen, wie z. B. depressiven Verstimmungen, körperlichen Symptomen, wie z. B. Appetitlosigkeit und Unruhe, sowie zu sozialen Folgen wie Überschuldung und sozialer Isolation führen.

Zum Schutz der Spielenden: Antrag auf Spielersperre möglich

Verlieren Spieler die Kontrolle, besteht für sie und ihre Angehörigen die Möglichkeit der Spielersperre. Diese soll die Spielsüchtigen vor den Auswirkungen der Spielteilnahme schützen. Über das sogenannte Sperrsystem OASIS kann dies deutschlandweit beantragt werden. 

Illegale Online-Angebote ohne deutsche Konzession werden davon jedoch nicht berücksichtigt. Der Antrag kann beim Regierungspräsidium Darmstadt oder bei den jeweiligen Glücksspielwebsites gestellt werden.