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Mehr Gehalt für PTA und PKA: Neuer Gehaltstarif: 200 Euro brutto mehr auch in Nordrhein

200,00 Euro mehr im Jahr 2022 und weitere 2 Prozent mehr ab dem 1. Januar 2023 erhalten Beschäftigte von Apotheken in Nordrhein. | Bild: weyo / AdobeStock

Zwei Monate nach dem neuen Gehaltstarifvertrag für das Bundesgebiet haben sich die Apothekengewerkschaft Adexa und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein nun ebenfalls auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt.

Vereinbart wurde eine Tariferhöhung um monatlich 50 Euro für alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen. Der Tarifvertrag sieht für 2022 noch drei weitere Erhöhungen um jeweils 50 Euro zum 1. April, 1. Juli und 1. Oktober vor, insgesamt also 200 Euro brutto mehr in diesem Jahr. Der PTA-Nachwuchs erhält ab 1. Juli 2022 im sechsmonatigen Praktikum 808 Euro pro Monat.

„Wertschätzung für ihre Leistungen“

Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2023. Tanja Kratt, ADEXA-Vorstand und Leiterin der Adexa-Tarifkommission, kommentiert: „Nach komplizierten Tarifverhandlungen ist auch das Ergebnis komplizierter, als wir uns das gewünscht haben. Aber nach dem Wechsel an der TGL-Spitze und zusätzlichem medialem Störfeuer aus Richtung des Apothekerverbands Nordrhein freue ich mich, dass wir diesen rückwirkenden Abschluss für unsere Mitglieder erreichen konnten und sie sich nicht länger von der Entwicklung im restlichen Bundesgebiet abgekoppelt fühlen müssen. Mit den verhandelten Gehältern sollen die Mitarbeitenden eine angemessene Wertschätzung ihrer Leistungen erfahren, bestehende Arbeitsverhältnisse in der Folge erhalten und künftige Arbeitsverhältnisse durch Steigerung der Attraktivität gefördert werden.“

Die Tariferhöhung für PTA im Überblick

Im ersten und zweiten Berufsjahr erhielten PTA in Nordrhein bisher 2.100,00 Euro brutto, ab dem 1. Januar 2022 werden es 2.150,00 Euro im Monat sein, am 1. April 2022, 1. Juli 2022 und 1. Oktober 2022 kommen nochmals jeweils 50,00 Euro dazu, sodass das Bruttogehalt auf 2.300,00 Euro steigt. Ab dem 1. Januar 2023 liegt das Bruttogehalt für Berufseinsteiger dann bei 2.346,00 Euro. Bei PTA ab dem 10. Berufsjahr steigt der Tariflohn von 2.699 Euro auf 2.749,00 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022 und bis zum 1. Oktober, ebenfalls in drei weiteren Stufen, auf 2.899,00 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 erhalten PTA ab dem 10. Berufsjahr in Nordrhein 2.957,00 Euro brutto.

Auszug aus der neuen Gehaltstabelle für PTA*

Berufsjahr 
  Gehalt brutto (Euro)
1.–2. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

2.150,00

2.200,00

2.250,00

2.300,00

2.346,00

3.–5. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

2.242,00

2.292,00

2.342,00

2.392,00

2.440,00

6.–7. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

2.430,00

2.480,00

2.530,00

2.580,00

2.632,00

8.–9. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

2.689,00

2.739,00

2.789,00

2.839,00

2.896,00

ab 10. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

2.749,00

2.799,00

2.849,00

2.899,00

2.957,00

*Dieser Tarif tritt rückwirkend ab dem 01.01.2022 in mehreren Stufen in Kraft.

PKA profitieren auch in Nordrhein am meisten 

PKA erhalten zum 1. Oktober 2022 sogar 90 Euro mehr und damit insgesamt ein Plus von 240 Euro im Jahr 2022. Zum 1. Januar 2023 steigen die Gehälter noch einmal um 2,0 Prozent.  

Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Juli 2022 um 100 Euro. Für PKA-Azubis gibt es dann im ersten Ausbildungsjahr 808 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 860 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 913 Euro.  

Die neuen PKA-Gehälter im Überblick

Bei PKA steigt das Gehalt im ersten und zweiten Berufsjahr von 1.808 Euro brutto auf  1.858,00 Euro pro Monat rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und in weiteren drei Stufen zu je 50,00 Euro bis Oktober 2022 auf 2.048,00 Euro. Ab 1. Januar 2023 erhalten Berufseinsteiger-PKA dann 2.089,00 Euro brutto. Erfahrene PKA ab dem 10. Berufsjahr bekommen ab 1. Januar 2022 2.265,00 Euro brutto statt 2.215,00 Euro. Bis Oktober 2022 erhöht sich auch ihr Gehalt in drei Stufen auf 2.455,00 Euro und ab dem 1. Januar 2023 auf 2.504,00 Euro.

Auszug aus der neuen Gehaltstabelle für PKA*

Berufsjahr 
  Gehalt brutto (Euro)
1.–2. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

1.858,00

1.908,00

1.958,00

2.076,00

2.118,00

3.–5. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

1.930,00

1.980,00

2.030,00

2.120,00

2.162,00

6.–7. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

1.997,00

2.047,00

2.097,00

2.187,00

2.231,00

8.–9. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

2.225,00

2.275,00

2.325,00

2.415,00

2.463,00

ab 10. Berufsjahr

01.01.2022

01.04.2022

01.07.2022

01.10.2022

01.01.2023

2.265,00

2.315,00

2.365,00

2.455,00

2.504,00

*Dieser Tarif tritt rückwirkend ab dem 01.01.2022 in mehreren Stufen in Kraft.

Sonderfall Sachsen

Nach dem Abschluss im Kammerbezirk Nordrhein gibt es nun Gehaltserhöhungen für das gesamte Bundesgebiet – mit Ausnahme von Sachsen. Seit über 20 Jahren gibt es für die Apothekenangestellten in Sachsen keinen unmittelbar geltenden Tarifvertrag, der die Rechte und Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis verbindlich regelt. Dies soll sich in Zukunft wieder ändern.

Die Tarifkommission des Sächsischen Apothekerverbandes e. V. (SAV) und die Apothekengewerkschaft Adexa haben bereits 2019 Verhandlungen zu einem möglichen Tarifvertrag aufgenommen. Wegen der umfangreichen Inhalte eines Rahmen- und Gehaltstarifvertrages ist es bislang noch nicht zu einem Tarifabschluss gekommen.

Aber auch für Sachsen liefen derzeit Verhandlungen zu einem eigenen Tarifvertrag, so die Apothekengewerkschaft Adexa gegenüber PTAheute.

Ihre Fragen zum neuen Gehaltstarifvertrag

Sie haben Fragen zum neuen Gehaltstarifvertrag im Kammerbezirk Nordrhein? Dann stellen Sie uns diese gerne per E-Mail an onlineredaktion@ptaheute.de.

Update: 09.03.2022, 14:15 Uhr 

Im Gegensatz zum bundesweiten Tarifvertrag gibt es den Aufschlag in Nordrhein aber nicht auf einmal, sondern stufenweise. Warum, das erklären Constantin Biederbick, erster Vorsitzender TGL Nordrhein, sowie der zweite Vorsitzende Sebastian Berges gegenüber DAZ.online: „Mit der Staffelung haben wir den Mitgliedern erstens die Möglichkeit gegeben, flexibler die individuellen Gehaltsverhandlungen zu gestalten, zweitens thematisieren wir mit der stufenweisen Anhebung das Gehaltsthema in der Apotheke öfter, was einerseits mehr Anlässe liefert, Arbeitsleistungen zu bewerten, und andererseits die Chance, nach außen die Themen Honorierung und Gehaltsniveau im Vergleich zu apothekenfremden Arbeitsorten sichtbarer zu machen, drittens war die stufenweise Anhebung sowie die 2-prozentige Anhebung in 2023 ein moderates Entgegenkommen gegenüber den wirtschaftlichen Besonderheiten in der Region Nordrhein.“ / jb