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Zeckenschutzmittel: Permethrin: Vergiftungsgefahr bei Katzen

Permethrin-haltige Zeckenmittel rufen bei Katzen Vergiftungen hervor. | Bild: Photocreo Bednarek / AdobeStock

Dass sich die Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneistoffen von Spezies zu Spezies deutlich unterscheiden können, ist wohl bekannt. Vor einer speziellen Konstellation, die durchaus beratungsrelevant in der Apotheke ist, warnt jetzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Katzenhalter sollen demnach Abstand nehmen von dem Anwenden von Permethrin-haltigen Zeckenmitteln bei ihrem Stubentiger.

Über 200 gemeldete Vergiftungsfälle bei Katzen

Anlässlich des heutigen internationalen Tags der Katze weist das BVL in einer Pressemitteilung darauf hin, dass es zu schweren Vergiftungen kommen kann, wenn Katzen zum Beispiel permethrinhaltige Spot-on-Präparate appliziert werden, die eigentlich für Hunde gedacht sind. Im Zeitraum von 2011 bis 2021 seien dem Bundesamt mehr als 200 solcher Ereignisse gemeldet worden. „Nicht jedem ist bekannt, dass Katzen ein Enzym fehlt, das für den Abbau dieses Wirkstoffs sorgt“, erklärt Tierärztin Dr. Katrin Kirsch.

Gut zu wissen: Was ist Permethrin?

Permethrin ist ein Wirkstoff, der in der Tiermedizin und im Pflanzenschutz als Akarizid, also als Mittel gegen Zecken und Milben, eingesetzt wird, erklärt die Justus-Liebig-Universität Gießen auf ihrer Website. Permethrin gehört demnach zu den sogenannten Pyrethroiden und wirkt auf Oberflächensensoren der Insekten, die massiv stimuliert werden, was den Insekten unangenehm ist. Nach längerer Aktivierung ihrer Sensoren kommt es den Angaben zufolge zu einer Dauererregung der betroffenen Nervenzelle, dadurch zur Lähmung und schließlich dem Tod der Insekten.

Wie zeigt sich eine Vergiftung bei Katzen?

Während Hunde die Mittel gut vertragen, können laut BVL bei Katzen 

  • Krämpfe, 
  • Lähmungserscheinungen, 
  • erhöhter Speichelfluss, 
  • Erbrechen und Durchfall 
  • sowie Atembeschwerden auftreten. 

„Im schlimmsten Fall kann diese Vergiftung zum Tod der Katze führen“, betont die Bundesoberbehörde.

Vorsicht bei Insektenschutzmitteln für Textilien und Präparaten bei Krätze

In der Apotheke finden sich auch für den Menschen Präparate, die Permethrin oder verwandte Stoffe enthalten, wie Insektenschutzmittel für Textilien (z. B. NoBite, Mosqiuto) oder Präparate zur Behandlung der Krätze (Infectoscab). In der Tiermedizin sind sie Bestandteile vieler Spot-on-Mittel gegen Flöhe und Zecken (Advantix, Exspot). 

„Richtig angewandt sind sie nicht schädlich für Haustiere, wie bei jedem Medikament oder natürlichem Stoff liegt die schädliche Wirkung immer in der Überdosierung“, hebt die Uni Gießen hervor. Katzen seien jedoch besonders anfällig, weil sie die Pyrethroide nicht abbauen und ausreichend ausscheiden können. „Vergiftungen kommen in der Regel dann zustande, wenn Katzen mit Produkten gegen Flöhe und Zecken behandelt werden, die eigentlich für Hunde vorgesehen sind, die mehr Körpermasse haben.“

Vergiftung der Katze: Tierarzt umgehend bei Symptomen aufsuchen!

Vorsicht ist auch geboten, wenn Hunde und Katzen im selben Haushalt leben und der Hund mit einem permethrinhaltigen Spot-on-Präparat behandelt wurde. Es bestehe „die erhöhte Gefahr, dass es durch den Kontakt der Tiere untereinander zu Vergiftungen kommt“, betont Tierärztin Kirsch in der BVL-Mitteilung.

Kommt es zu den oben genannten Symptomen nach einem unbeabsichtigten Kontakt der Katze mit Permethrin oder nach einer versehentlichen Fehlanwendung eines permethrinhaltigen Arzneimittels, sollte dem Bundesamt zufolge umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. „Dieser wird gegebenenfalls Präventivmaßnahmen einleiten, die Katze symptomatisch behandeln und in schweren Fällen die nötigen Notfallmaßnahmen durchführen.“

Zusätzlich ruft die Behörde Tierhalter und -ärzte dazu auf, vermutete unerwünschte Arzneimittelreaktionen an das BVL zu melden. „Diese Informationen helfen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dabei, im Rahmen der Pharmakovigilanz – der Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln – geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten.“