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Es geht los: E-Rezept startet in Apotheken

Ab dem 1. September 2022 müssen alle Apotheken E-Rezepte annehmen und abrechnen können. Mit einem großen Aufkommen ist jedoch (noch) nicht zu rechnen. | Bild: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Nach langem Hin und Her ist es nun so weit: Das E-Rezept ist da! Ab heute (1. September 2022) müssen Apotheken bundesweit dazu in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen. Immerhin zwei Drittel der Apothekeninhaber sehen sich, laut einer Umfrage der ABDA, auf die neuen Abläufe auch gut vorbereitet.  

Als größte Hürden bei der Einführung gelten demnach

  • die Schulung des Personals (45,4 Prozent),
  • die Umstellung der Abläufe in der Apotheke (44,0 Prozent),
  • Probleme mit der technischen Ausstattung für die Telematik-Infrastruktur (35,0 Prozent),
  • die Sorge vor Retaxationen (34,2 Prozent) und
  • Defizite bei den gesetzgeberischen Vorgaben (32,4 Prozent).

Start ja, aber nur schrittweise

Doch nicht jede Apotheke wird ab heute mit E-Rezepten konfrontiert, denn auf Seiten der Verordner erfolgt der Rollout lediglich schrittweise: Den Start machen rund 250 Pilot-Arztpraxen in Westfalen-Lippe. Nach und nach sollen sukzessive weitere Praxen und Kliniken sowie Regionen hinzukommen.

In Westfalen-Lippe erfolgt der Start zudem erstmal nur mit angezogener Handbremse. „In den ersten Wochen werden die Rollout-Praxen lediglich einen Papierausdruck erstellen können“, sagte KVWL-Vorstand Thomas Müller. Man erwarte jedoch von der Gematik, dem Bundesgesundheitsministerium und den Apothekenverwaltungssystem-Herstellern, dass das E-Rezept spätestens in drei Monaten auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden kann.

Gut zu wissen: Was ist mit der Einlösung via E-Rezept-App?

Die Einlösung mittels E-Rezept-App ist der von der Gematik forcierte Weg. Allerdings scheitert es derzeit vielerorts daran, dass die notwendigen Voraussetzungen auf Patientenseite nicht gegeben sind. Dazu zählen ein NFC-fähiges Smartphone sowie die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte inklusive PIN, die bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden kann.  

Die Auslieferung der NFC-fähigen Gesundheitskarten ist derzeit aufgrund von Chipmangel jedoch ins Stocken geraten. Zudem ist die Ausgabe der PIN durch die Krankenkassen momentan eingeschränkt, da das zur Authentifizierung bevorzugt genutzte Verfahren per Video jüngst aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt wurde.

Schleswig-Holstein aus Rollout ausgestiegen

Ursprünglich war der Start zum 1. September auch für Praxen in Schleswig-Holstein geplant, doch zogen sich diese vor wenigen Tagen aus dem Rollout zurück. Grund für diese Entscheidung war, dass die Landesdatenschutzbeauftragte das Verschicken des E-Rezept-Tokens per E-Mail an die Versicherten untersagte. „Damit ist der für Patienten praktikabelste Transportweg versperrt“, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) in einer Pressemitteilung.  Die Zahnärzte in Schleswig-Holstein teilen zwar die Kritik – einen ausdrücklichen Ausstieg erklärten sie allerdings nicht. 

Wie es in Schleswig-Holstein nun weitergeht, hängt der KVSH zufolge von den weiteren Fortschritten ab: „Die KVSH wird sich unterstützend wieder einschalten, wenn ggf. durch Gesetzesanpassungen und/oder technische gematik-Aktivitäten eine Entbürokratisierung für Praxen und eine Alltagstauglichkeit absehbar ist.“

Vorerst kein Abschied vom rosa Rezept

Ganz verschwinden werden Papierrezepte ohnehin nicht: So soll das rosa Rezept weiterhin als Ersatzverfahren (z. B. bei technischen Störungen) oder bei Hausbesuchen zum Einsatz kommen. Ebenso werden Hilfsmittel, verschreibungsfreie Arzneimittel oder DiGA zunächst weiterhin auf Papierrezepten verordnet.  

Des Weiteren ist die Umsetzung des E-Rezepts für Privatversicherte erst verzögert geplant. Laut Gematik wird jedoch von einem Start noch in 2022 ausgegangen. Auch Betäubungsmittel werden vorerst weiterhin analog verordnet.  Quelle: ABDA, KVWL, KVSH / sn /ks / jb 

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