Aktuelles
4 min merken gemerkt Artikel drucken

Energiepauschale für PTA in Ausbildung: Entlastungspaket: 200 Euro für PTA-Schüler

Während beim ersten Entlastungspaket nur Arbeitnehmer mit Einkommen bedacht wurden, erhalten nun auch PTA-Schüler eine Einmalzahlung von der Bundesregierung. | Bild: Vladimir Borovic / AdobeStock

Mit dem ersten Entlastungspaket erhielten bereits alle Erwerbstätigen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00 Euro. Die Einmalzahlung aus dem Entlastungspaket 2022 soll vor allem die durch den Ukraine-Krieg entstandene Energiekosten-Explosion mit der Auszahlung des Energiebonus etwas abfedern. Studierende und Fachschüler wurden, obwohl sie gleichermaßen von den hohen Strom-, Gas- und Spritkosten betroffen sind, von dieser Pauschale ausgenommen. Für sie sollte laut Angaben der Bundesregierung das BAföG als staatliche Förderung als Sozialleistung greifen.

PTA-Schüler und Pharmaziestudierende bekommen Einmalzahlung 

Im dritten Entlastungspaket werden nun auch Pharmaziestudierende und PTA-Schüler bedacht. Alle Studierenden und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.  

Wie und wann das Geld auf dem Konto der angehenden PTA und Pharmazeuten landen wird, ist bisher noch nicht geklärt: Der Bund werde „mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann“ heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung.

BVpta sicher: PTA-Schüler sind anspruchsberechtigt 

Während es bei den Pharmaziestudierenden eindeutig ist, dass sie zur Gruppe derer gehören, die einen Anspruch auf die Einmalzahlung haben, ist es nicht festgeschrieben, ob auch PTA-Schüler zur Gruppe der Anspruchsberechtigten zählen. Der BVpta (Bundesverband PTA) ist sich jedoch sicher: „Es ist tatsächlich so, dass die PTA-Schüler zu der Gruppe der Fachschüler zählen, was bedeutet, dass auch ihnen laut dem Beschlusspapier der Regierung diese Zahlung zusteht“, so BVpta-Geschäftsführerin Bettina Schwarz gegenüber PTAheute.

PTA im praktischen halben Jahr

PTA, die derzeit ihren praktischen Teil der Ausbildung absolvieren, erhalten – da sie eine Vergütung von der Apotheke bekommen – die Energiepauschale in Höhe von 300,00 Euro mit dem Gehalt für September ausbezahlt.

Was ist noch relevant? 

Wer während des Studiums oder der Ausbildung Wohngeld bezieht, soll im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt. Im Zuge der für Jahresbeginn geplanten Wohngeldreform soll er dann zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden. Zudem soll der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürger erweitert werden. Ende 2020 hatten laut Statistik-Amt 618.200 Haushalte Wohngeld bezogen.

Steuerentlastung: 48 Millionen Bürger sollen bei der Steuer entlastet werden. Dazu soll an Stellschrauben des Einkommensteuertarifs gedreht werden. Steuererhöhungen infolge der Inflation sollen verhindert werden. Denn durch die sogenannte kalte Progression droht vielen Menschen unter anderem, dass ihre Kaufkraft sinkt.

Kindergeld: Es soll zum 1. Januar um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll für 2023/2024 gelten. Heute beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind. Beim Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll der Höchstbetrag ab 1. Januar auf 250 Euro monatlich steigen.

Steuerfreie Prämie: Der Bund bietet Arbeitgebern, also auch Apothekenleitern, und Beschäftigten an, dass er auf Steuern und Abgaben verzichtet, wenn Unternehmen zusätzliche Zahlungen an ihre Beschäftigten bis zu 3.000 Euro leisten.  

Nahverkehr: Nach dem 9-Euro-Ticket soll ein Nahverkehrsticket eingeführt werden – bundesweit nutzbar, digital buchbar, als Abo-Ticket. Preis: 49 bis 69 Euro. Der Bund will 1,5 Milliarden Euro dafür zuschießen, wenn die Länder mindestens ebenso viel zahlen.

Weitere Steuerschritte: Steuerzahler sollen ab 1. Januar ihre Rentenbeiträge voll absetzen können; Renten sollen künftig in der Auszahlungsphase besteuert werden.